27.04.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die NRW-Betriebsprüfung hat damit in den vergangenen Jahren fast ein Drittel der Mehrergebnisse im gesamten Bundesgebiet erzielt. Im Ländervergleich erreichte sie Höchstwerte, die weit über dem NRW-Bevölkerungsanteil von knapp 22 Prozent liegen.
„Die Betriebsprüfung in Nordrhein-Westfalen ist hervorragend aufgestellt,“ sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Unsere Prüferinnen und Prüfer sind hochmotiviert und prüfen mit modernsten Methoden, ob Unternehmen und sehr vermögende Bürger ihre Einkünfte korrekt versteuern und damit einen fairen Teil zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Allein an dem Mehrergebnis für 2014 kann jeder sehen: Eine konsequente Betriebsprüfung trägt zu mehr Steuergerechtigkeit bei.“
Von den Mehrsteuern in 2014 entfallen rund 4,9 Milliarden Euro auf die allgemeine Betriebsprüfung, 518 Millionen Euro auf die Umsatzsteuer-Sonderprüfung und 272 Millionen Euro auf die Lohnsteuer-Außenprüfung.
Nordrhein-Westfalen ist nicht nur bei den festgesetzten Mehrsteuern in der Betriebsprüfung ein führendes Bundesland. NRW ist auch Erfinder der „zeitnahen Betriebsprüfung“. Dabei wird ein Betrieb schon geprüft, sobald die Steuererklärungen für zwei Jahre vorliegen. Diese zeitliche Nähe erleichtert die Nachweispflicht für Unternehmen und verbessert ihnen die finanzielle Planung. Auch für die Finanzverwaltung ist die schnellere Abwicklung von Vorteil.
Darüber hinaus nutzen die nordrhein-westfälischen Betriebsprüfer modernste Instrumente zur Risikoselektion und können so ihre Kapazitäten gezielt steuern – ein Ansatz, der sich nun auch bundesweit durchsetzt. Schließlich kommt der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Finanzverwaltung angesichts zunehmend global agierender Unternehmen eine immer höhere Bedeutung zu. Auch hier ist NRW mit Pilotprojekten stark engagiert.
„Betriebsprüfer müssen mit den Entwicklungen im Finanzbereich der Unternehmen Schritt halten, damit sie legale Steuergestaltung von unzulässigen Steuertricks in Unternehmen unterscheiden können. Sie liefern uns auch Hinweise, wo Gesetzeslücken zu Steuer-Schlupflöchern werden und die Gerechtigkeit auf der Strecke bleibt“, sagte Walter-Borjans. NRW drängt darauf, dass der Bund nationale und internationale Gesetzeslücken wie etwa den doppelten Betriebsausgabenabzug und die Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer schließt.
In NRW sind zum 01.01.2015 insgesamt 4.684 Prüferinnen und Prüfer im Einsatz (Vollzeitstellen).
Im Jahr 2014 haben sie insgesamt 88.545 Fälle geprüft (allgemeine Betriebsprüfung: 44.936, Umsatzsteuer-Sonderprüfung: 22.002, Lohnsteuer-Außenprüfung: 21.607).
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