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Nicht nur Bares ist Wahres

10.02.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.

Eine gute Nachricht aus der Welt der Steuern: Bei den Steuerfreien Arbeitgeberleistungen hat sich für Arbeitnehmer nichts verschlechtert. Ein Überblick über die steuerfreien Sonderleistungen, mit denen Chefs ihre Mitarbeiter motivieren können, liegt nun in der aktualisierten Fassung vor.

Künftig bekommen Mitarbeiter größere Geschenke: der Betrag für Aufmerksamkeiten wurde von 40 Euro auf 60 Euro erhöht und auch Firmenveranstaltungen dürfen teurer werden. Die 110 Euro für Betriebsfeiern sind seit Jahresbeginn keine Freigrenze mehr, sondern ein Freibetrag. Sollte also das Fest einmal aufwendiger sein, sind nur die Kosten, die über 110 Euro pro Mitarbeiter hinausgehen steuer- und sozialversicherungspflichtig.

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Nicht nur angepasst, sondern neu ist, dass bestimmte Leistungen des Arbeitgebers, die der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen, ab 2015 steuerfrei gestellt werden.

→ Zum einen betrifft dies Beratungs- und Vermittlungsleistungen durch ein vom Arbeitgeber beauftragtes Dienstleistungsunternehmen, das den Arbeitnehmer hinsichtlich der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät oder hierfür Betreuungspersonen vermittelt (beispielsweise Pflegeberater).

→ Zum anderen kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern künftig auch bestimmte Betreuungskosten, die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen (zum Beispiel aufgrund von dienstlich veranlassten Fortbildungsmaßnahmen des Arbeitnehmers oder eines zwingenden beruflichen Einsatzes zu außergewöhnlichen Dienstzeiten) entstehen, steuerfrei ersetzen. Der Höchstbetrag für die steuerfreie Übernahme der Aufwendungen durch den Arbeitgeber liegt bei 600 Euro pro Jahr.

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