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Neues BMF-Schreiben zur Reisekostenreform 2014 am 28.10.2014 veröffentlicht

04.11.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Forum Verlag Herkert GmbH.

Nun ist es amtlich: Am 28.10.2014 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen ein ergänztes 62-seitiges BMF-Schreiben, das das bisherige BMF-Schreiben zur Reisekostenreform vom 30.09.2013 ersetzen wird.

Das nun seit knapp 300 Tagen geltende Reisekostenrecht 2014 wirft in der Praxis immer wieder neue Fragen auf. Mit dem Ergänzungsschreiben werden einige bisher offen gebliebene Punkte zur Reform klargestellt bzw. im Detail konkretisiert. Gleichzeitig wird es auch wichtige Neuregelungen geben.

Bei der Reisekostenabrechnung in den Unternehmen sind damit ab sofort folgende wesentliche Punkte zu berücksichtigen:

  1. Ergänzungen und Klarstellungen bei der Definition der ersten Tätigkeitsstätte
  2. Verpflegungsmehraufwendungen
    • Zusammenrechnung der Abwesenheitszeiten über Nacht bzgl. Verpflegungs-mehraufwendungen
    • Mehrtägige auswärtige Tätigkeit mit Übernachtung
    • Auswärtstätigkeiten in verschiedenen ausländischen Staaten
  3. Kürzung bei Verpflegungsmehraufwendungen bei Mahlzeitengestellungen
    • Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeiten im Flugzeug, im Zug oder auf einem Schiff
    • Definition einer Mahlzeit, wie z. B. belegte Brötchen oder Kuchen etc.
    • Kürzung auch bei Nichteinnahme einer vom Arbeitgeber gestellten Mahlzeit?
    • Essensmarken auf Auswärtstätigkeiten
    • Bewirtungen bei verbundenen Unternehmen
  4. Doppelte Haushaltsführung
    • Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz in derselben Stadt
    • 1.000 EUR Höchstgrenze: Was ist mit Maklergebühren?
  5. Mahlzeiten mit amtlichem Sachbezug
    • Können steuerpflichtige Mahlzeiten, die mit dem Sachbezug zu versteuern sind, mit sonstigen steuerfreien Reisekosten verrechnet werden?

Zusammen mit den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 und dem Jahressteuergesetz 2015 kommen damit erneut einige wesentliche Änderungen in der Reisekostenabrechnung auf Unternehmen zu.

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