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Neue Servicefunktionen und Entbürokratisierung für die Wirtschaft in der Exportkontrolle

17.11.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Das BAFA erhöht Transparenz, baut Serviceangebote für die Exportwirtschaft im Bereich der Exportkontrolle aus und vereinfacht die Verfahren.

Das BAFA schafft neue Erleichterungen für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Der neue Anhang I der EG-Dual-use-VO, der voraussichtlich Ende 2014 in Kraft tritt, wird u.a. Erweiterungen einiger Güterlistenpositionen mit sich bringen. Um den damit einhergehenden Belastungen für die Industrie entgegenzutreten, wird das BAFA eine neue Allgemeine Genehmigung für die Ausfuhr von Frequenzumwandlern sowie eine neue Allgemeine Genehmigung für die Ausfuhr von Ventilen & Pumpen bekannt machen. Vorabinformationen dazu sowie entsprechende Merkblätter sind bereits jetzt auf der Homepage des BAFA zu finden. Viele kleinere und mittlere Unternehmen werden dadurch entlastet.

Ergänzend dazu können Ausführer über eine neue Recherchefunktion auf der BAFA-Homepage interaktiv prüfen, ob für eine genehmigungspflichtige Ausfuhr eine Allgemeine Genehmigung verwendet werden kann. Wenn mögliche Allgemeine Genehmigungen angezeigt werden, sind die weiteren Voraussetzungen der Allgemeinen Genehmigungen zu prüfen. Der sog. „AGG-Finder“ bietet so eine Orientierungshilfe bei der Suche nach Allgemeinen Genehmigungen.

Zusätzlich richtet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Erhöhung der Transparenz der Verfahren eine Telefon-Hotline „Info-Stelle Exportkontrolle Antragssachstand" ein. Antragstellenden Unternehmen können sich hier telefonisch nach dem Stand ihres Genehmigungsverfahrens erkundigen und/oder die mit ihrem Antrag befasste Stelle und deren Bearbeiter in Erfahrung bringen. Die entsprechende Hotline steht ab sofort Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr unter +49 (0)6196 908-868 zur Verfügung.

Das BAFA erweitert mit diesem zusätzlichen Modul seine bisherigen Informationssysteme, die es schon heute ermöglichen, elektronisch über das IT Portal ELAN-K2 Sachstandauskünfte zum Stand des Antragsverfahrens abzufragen. Dieser elektronische Weg bleibt selbstverständlich erhalten und ermöglicht eine jederzeitige Einsichtnahme in den Bearbeitungsstand ihres Antrages.

Die Hotline des BAFA für Fragen rund um das Russland-Embargo bleibt daneben bestehen. Sie steht betroffenen Unternehmen Montag bis Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr unter +49 (0)6196 908-137 zur Verfügung.

Weitere Informationsquellen, Ansprechpartner im BAFA und Grundlagen der Exportkontrolle sind dem überarbeiteten Merkblatt „Exportkontrolle und das BAFA“ zu entnehmen, das auf der Homepage des BAFA zu finden ist.


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