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Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung 2011

28.09.2010  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Ihr Experte Volker Hartmann erläutert Ihnen die neuen - vorläufigen - Beitragsbemessungsgrenzen für das Kalenderjahr 2011.

Wie jedes Jahr werden zu Beginn des Kalenderjahrs 2011 die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung angepasst. Zum ersten Mal seit 1949 sinkt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.


Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

In diesem Zusammenhang sollen sich sowohl die allgemeine als auch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze um 37,50 Euro monatlich bzw. 450 Euro jährlich vermindern. Danach beläuft sich die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze dann bundeseinheitlich auf 4.125 Euro monatlich bzw. 49.500 Euro jährlich.


Gleichbleibende bzw. höhere Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung bzw. Arbeitslosenversicherung soll nach derzeitigem Stand in den alten Bundesländern unverändert bei 5.500 Euro monatlich bzw. 66.000 jährlich verbleiben. In den neuen Bundesländern soll diese Beitragsbemessungsgrenze um 150 Euro monatlich bzw. 1.800 Euro jährlich auf 57.600 Euro bzw. 4.800 Euro angehoben werden.


Die neuen – vorläufigen – Beitragsbemessungsgrenzen ergeben sich danach wie folgt:

Beitragsbemessungrenzen / Monat (Euro)
Krankenversicherung monatl. 3.712,50 3.712,50
Pflegeversicherung monatl. 3.712,50 3.712,50
Rentenversicherung monatl. 5.500,00 4.800,00
Arbeitslosenversicherung monatl. 5.500,00 4.800,00
Beitragsbemessungsgrenze RV jährl. 66.000,00 57.600,00
Beitragsbemessungsgrenze KV
= besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
 
 
jährl.
monatl.
 
44.550,00
3.712,59
 
44.550,00
3.712,50
    
allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
 
jährl.
monatl.
49.500,00
4.125,00
49.500,00
4.125,00

Die Bezugsgröße verbleibt in den alten Bundesländern unverändert bei 2.555 Euro monatlich bzw. 30.660 Euro jährlich. In den neuen Bundesländern erhöht sich die Bezugsgröße um 70 Euro auf 2.240 Euro monatlich bzw. um 840 Euro auf 26.800 Euro jährlich.

Bitte beachten Sie, dass es sich um vorläufige Werte handelt. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Quelle: Volker Hartmann, Diplom-Finanzwirt (FH), Hamburg

Der Autor:

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer und seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

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