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Namen mit Apostroph – richtig oder falsch?

13.06.2019  — Moira Frank.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Manchmal wirft schon der Weg zur Arbeit knifflige Rechtschreibfragen auf: Zum Beispiel dann, wenn Sie morgens an Oma's Backstube vorbeiradeln und am Fahrradständer ihren eigenen Drahtesel neben Frau Hess ihr nagelneues Fahrrad stellen. Und schon sind Sie mittendrin im Apostroph-Ärger …

Wenn Sie über diesen Artikel-Teaser heftig die Stirn gerunzelt haben, dann völlig zu recht! Schließlich sind hier die Apostrophe genau falsch herum benutzt worden. Omas Backstube braucht keinen, Frau Hess' Fahrrad hätte hingegen gern einen.

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Kein Wunder, dass selbst viele deutsche Muttersprachler*innen hier durcheinanderkommen: Denn von "Olli's Imbiss" bis zu "Oma's Backstube" hat sich der aus dem Englischen falsch entlehnte Apostroph in Namen in der Öffentlichkeit ganz schön breit gemacht. Denn im Deutschen brauchen wir diesen Apostroph bei der Besitzanzeige niemals vor dem s – und nur im Ausnahmefall danach.

Diese Ausnahme liegt bei Frau Hess' schickem neuen Fahrrad vor. Auch Deniz' Laptop oder Felix' Arbeitsplatz brauchen den Apostroph – so wie alle Namen, die auf s, ss, ß, z, tz und x enden. "Frau Hess's Fahrrad" liest sich nicht nur komisch, sondern ist auch schlicht falsch. Beim Sprechen schleicht sich dieser Fehler ganz eigen ein: Da wir kein zusätzliches s an einen Namen sprechen können, wird aus Frau Hess' Fahrrad umgangssprachlich gelegentlich "Frau Hess ihr Fahrrad". Das ist so natürlich nicht richtig. Eine korrekte Umstellung, um diesen Fall zu umgehen, wäre "das neue Fahrrad von Frau Hess".

Also: Im Deutschen gehört der Namens-Apostroph nie vor das s. Dahinter gehört er nur, wenn der Name auf einen Zischlaut endet. Aber: Eine amerikanische Bar, deren Name konsequent englisch ist, darf sich wie in unserem Titelbild "Ed's" nennen. Hier folgen wir schließlich der englischen Faustregel!

Bild: Clem Onojeghuo (Unsplash, Unsplash Lizenz)

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