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Mieterhöhung – Was erlaubt ist und welche Regeln gelten

24.01.2020  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Stiftung Warentest.

Vor allem in Ballungsgebieten steigen die Mieten rasant. Doch Mieter müssen sich nicht alles bieten lassen. Hier erfahren Sie, wann und wie viel ein Vermieter mehr verlangen darf und wie Mieter prüfen, ob die neue Miete korrekt ist.

Wann der Vermieter mehr fordern darf

Vermieter dürfen die Miete regulär jährlich erhöhen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibts dazu genaue Regelungen. Sie schreiben zum Schutz der Mieter vor, wie viel Vermieter höchstens verlangen dürfen und was sonst zu beachten ist.

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Grundregel: Vermietern steht eine erhöhte Miete nur zu, wenn der Mieter dem zustimmt. Allerdings haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Zustimmung des oder der Mieter. Weigern die sich, kann der Vermieter vor Gericht ziehen.

Die Mindestfrist für die Mieterhöhung

Die Forderung auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung kommen. Kommt sie früher, ist das Schreiben unwirksam. Mieter müssen nicht antworten und sollten das auch nicht tun, Einzelheiten dazu in den Tipps. Die Jahresfrist beginnt am Tag der ersten Zahlung der erhöhten Miete. Mieter müssen zwei Monate Zeit haben, das Mieterhöhungsverlangen zu prüfen. Und: Die erste Zahlung der erneut erhöhten Miete darf erst fällig sein, wenn die Miete zuvor 15 Monate lang unverändert war.

Beispiel: Die Miete ist von Gesetzes wegen zu Beginn des Monates fällig. Erstmals war zuletzt für Februar 2019 eine erhöhte Miete zu zahlen. Die Forderung war also am 1. Februar fällig. Keine Rolle spielt dabei, dass die Miete spätestens erst am dritten Werktag eines Monats zu zahlen ist. Die Jahresfrist für die nächste Forderung endet daher bereits am Freitag, 31. Januar 2020. Die Folge: Frühestens am Samstag, 1. Februar 2020, darf bei dem oder den Mieter/n erneut ein Mieterhöhungsverlangen im Briefkasten stecken. Kommt es bereits am Freitag oder noch früher an, ist es unwirksam. Die erhöhte Miete, der der Mieter zustimmen soll, darf außerdem frühestens am Freitag, 1. Mai 2020, fällig sein. Erst an diesem Tag ist die Miete seit 15 Monaten unverändert. Mit anderen Worten: Im Beispielsfall darf sich die Miete zu Mai erhöhen.

Die Obergrenze der zulässigen Mieterhöhung

Vermieter dürfen nicht mehr fordern, als für vergleichbare Wohnungen in der Gegend üblicherweise gefordert wird. Diese so genannte „ortsübliche Vergleichsmiete“ zu ermitteln, kann schwierig sein. Wo Mietspiegel gelten, geht das oft ausreichend leicht und zuverlässig. Mietspiegel sind von Kommunen und/oder Mieter- und Vermieterverbänden ermittelte Zahlenwerke über die vor Ort üblichen Mieten. Sie geben für eine bestimmte Sorte Wohnung meist eine Spanne von Mietpreisen je Quadratmeter an. Je nach Lage der Wohnung und wohnwerterhöhenden oder -verringernden Merkmalen ergibt sich der exakte Betrag. Mieter in Städten mit Online-Mietspiegel haben es leicht. Hier lässt sich die Vergleichsmiete durch Eingabe der Daten der Wohnung bequem und recht sicher ermitteln.

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