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Mehr Zeit für die Einkommensteuererklärung 2017 in Rheinland-Pfalz

19.12.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen hat heute in Mainz mitgeteilt, dass Bürgerinnen und Bürger, die nicht steuerlich beraten werden, im Jahr 2018 zwei Monate mehr Zeit erhalten werden, um ihre Steuererklärung abzugeben.

„Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 kann bis zum 31. Juli 2018 abgegeben werden. Diese Maßnahme gilt für alle Steuerbürgerinnen und -bürger, nicht nur für diejenigen, die ihre Steuererklärung elektronisch abgeben“, sagte die Finanzministerin.

Hintergrund der Fristverlängerung sei das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, das zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist und ab dem Jahr 2019 den 31. Juli als Termin zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vorsieht. „Wir kommen unseren Steuerbürgerinnen und -bürgern bewusst entgegen und setzen die verlängerte Abgabefrist schon im Jahr 2018 um“, erklärte Ahnen. Die rheinland-pfälzischen Finanzämter seien traditionell bekannt für ihren bürgerorientierten Service und überzeugten durch ihr Leistungsangebot, wie auch so manche Statistik beweise.

Zudem entfalle ab der Einkommensteuererklärung 2017 die Pflicht, dass der Steuererklärung Belege, wie z.B. Spendenbescheinigungen, beigefügt sein müssen. Die Finanzämter fordern diese Belege lediglich im Einzelfall an, wenn dies für die Prüfung der Steuererklärung erforderlich ist. Ohne Belege ist es jetzt noch attraktiver, die Steuererklärung über das kostenlose Programm ELSTER (www.elster.de) abzugeben, weil dies nunmehr vollelektronisch, also ohne Vordrucke und Papier möglich ist. „Das macht es für alle Beteiligten einfacher und spart Zeit“, betonte Ahnen.




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