07.05.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Steuerverbund.
Es gibt Steuerpflichtige (z.B. Arbeitnehmer), die auf Grund ihrer individuellen Situation jährlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (=Pflichtveranlagung).
Andererseits gibt es aber auch sehr viele Fälle, bei denen der Steuerpflichtige selber entscheiden kann, ob er eine Steuererklärung abgibt oder nicht (=Antragsveranlagung). In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass ein Steuerpflichtiger aus Unwissenheit, aus Bequemlichkeit oder aus sonstigen Gründen keine Steuererklärung abgibt, obwohl er sogar einen Rückerstattungsanspruch von einigen Hundert oder manchmal sogar von einigen Tausend Euro hätte.
Da das deutsche Steuerrecht mittlerweile so kompliziert geworden ist, dass man als normaler Steuerpflichtiger kaum noch abschätzen kann, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt, sind nachfolgend einige Fallbeispiele aufgelistet, die steuerlich relevant sein können und in der Praxis häufig zu einer Steuerrückerstattung beitragen:
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine beispielhafte und keine vollständige Darstellung ist. Sofern zumindest ein paar der oben beschriebenen Beispiele auf Sie zutreffen, empfehlen wir Ihnen, sich im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches persönlich beraten zu lassen.
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?