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Lieferketten: Compliance wird immer wichtiger

25.03.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Warth Klein Grant Thornton.

International agierende Unternehmen begreifen Lieferketten grundsätzlich primär als strategisches Element und betrachten diese in erster Linie unter betriebswirtschaftlichen Aspekten (beispielsweise Just-in-time-Lieferungen, Kostenoptimierung).

So müssen produzierende Unternehmen eine stetige Versorgung mit Rohstoffen, Zubehörteilen etc. sowie eine pünktliche Lieferung an ihre Kunden sicherstellen. Je globaler die Zulieferketten organisiert sind, desto größer sind auch die Herausforderungen. Als größte Gefahr wird die Unterbrechung der Lieferkette angesehen. Mit steigenden gesetzlichen Anforderungen im In- und Ausland und einem verstärkten globalen Engagement von Kunden und Zulieferern gewinnt aber auch das Thema Compliance für die Beschaffungsfunktion an Bedeutung. Konkret wird die an sich schon äußerst komplexe betriebswirtschaftliche Betrachtung seit einiger Zeit um juristische und "hygienische" Aspekte erweitert.

Der juristische Aspekt betrifft das Thema Korruption. Bei der Zusammenarbeit mit Lieferanten - nicht nur aus Schwellen- oder Entwicklungsländern - machen Unternehmen in vielgestaltigen Konstellationen Erfahrungen mit korruptiven Handlungen. Konkrete Beispiele sind: Die Bestechlichkeit eigener Einkäufer oder auch die Beschleunigung von Abläufen im grenzüberschreitenden Verkehr durch finanzielle Zuwendungen. Die direkte Betroffenheit, sei es etwa durch aktive oder passive Bestechung eigener Mitarbeiter, ist aber nicht mehr allein entscheidend. So hat der UK Bribery Act - eines der weltweit schärfsten Anti-Korruptionsgesetze - die juristische Verantwortung für das Handeln von Geschäftspartnern unter bestimmten Umständen klargestellt, auch wenn kein eigener Mitarbeiter mehr direkt beteiligt ist. Heißt im Klartext: Begeht ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens, das beispielsweise geschäftliche Beziehungen nach London unterhält, irgendwo auf der Welt eine korruptive Handlung, haftet das deutsche Unternehmen im Vereinigten Königreich und kann dort zur Verantwortung gezogen werden. Zwar halten sich die britischen Gerichte mit der praktischen Anwendung des UK Bribery Act bislang noch zurück, doch sollten sich deutsche Firmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes unbedingt vertraut machen und ihre geschäftlichen Aktivitäten im Vereinigten Königreich auf mögliche Compliance-Gefahren überprüfen.

Neben der Haftung von Unternehmen oder Mitarbeitern für Rechtsverstöße kommen bei Compliance-Verstößen in zunehmenden Maße Reputationsrisiken in Betracht. Insbesondere im Zusammenhang mit den Arbeitsverhältnissen bei Lieferanten wird dies deutlich. Unternehmen oder ganze Branchen geraten durch Vorkommnisse auf Ebene ihrer Lieferanten in die öffentliche Diskussion, ohne dass sie im Einzelfall unmittelbar für die Zustände beim jeweiligen Lieferanten verantwortlich sind. Meldungen über Selbstmorde von Fabrikarbeitern bei Zulieferern von Elektronikkonzernen oder Bilder von Opfern des Brandes in einer Textilfabrik in Bangladesch sind - unabhängig von Fragen rechtlicher Verantwortung - geeignet, das Image von Unternehmen oder Branchen in den Augen der Öffentlichkeit nicht nur vorübergehend zu beeinträchtigen. Hier werden die Unternehmen durch unethisches Verhalten ihrer Lieferanten "infiziert".

Compliance muss Teil des Lieferantenmanagements sein

Die Konsequenz: Compliance in der Lieferkette muss unter anderem auch die Einhaltung sozialer Standards und angemessener Arbeitsbedingungen bei Lieferanten umfassen. Aus Sicht deutscher Unternehmen sollte dies unter dem Gesichtspunkt des Lieferantenmanagements Berücksichtigung finden, etwa indem beispielsweise klare Vorgaben zum Verbot von Kinderarbeit gemacht werden.

Es ist somit ratsam, im Rahmen eines wohlverstandenen Lieferantenmanagements den jeweiligen Lieferanten im In- und Ausland klare und vertraglich abgesicherte Vorgaben zu machen und deren Einhaltung unter Androhung vertraglich fixierter Sanktionen zu überwachen. So hat der Automobilhersteller Daimler nach eigenen Angaben an 35.000 Zulieferer weltweit entsprechende Compliance-Letter verschickt. Anti-Korruptionsklauseln alleine reichen dabei aber nicht aus. Die Verpflichtung zur Einhaltung von Umweltstandards und Vorgaben hinsichtlich sozialer Standards sind zwingend zu ergänzen. Die Details und der Umfang solcher Vorgaben sind dabei von Unternehmensgröße, -struktur und -branche abhängig und können im Einzelfall stark variieren.

Warth & Klein Grant Thornton ist eine der größten partnerschaftlich geführten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit über 750 Mitarbeitern an elf Standorten. Sie betreut einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen sowie private Vermögensinhaber. Die Services umfassen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance & Advisory Services sowie Private Finance. Bei grenzüberschreitenden Aufgabenstellungen arbeitet sie seit mehr als zehn Jahren mit „Grant Thornton International“ zusammen, einer weltweit tätigen Dachorganisation unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
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