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Leser fragen - Experten antworten

14.03.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: PersonalGate.

Wir erhielten eine Leserfrage bezüglich der Berechnung einer KFZ-Überlassung. Lesen Sie hier die Expertenantwort von Volker Hartmann.

Folgende Leserfrage hat die Redaktion erreicht:

Sehr geehrter Herr Hartmann,

bezüglich der Berechnung einer KFZ-Überlassung gibt es mehrere Möglichkeiten. In der Regel ist es die 1%-Regelung, zzgl. Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte, pauschal 15 Tagen. Diese wird bei uns auch praktiziert. Nun haben wir einen Mitarbeiter, bei dem eine andere Methode wohl günstiger ist.

Wir würden gerne die tatsächliche Anzahl der Tage Wohnung - Arbeitsstätte berücksichtigen (0,002%) und die Pauschal-Versteuerung entsprechend anpassen. Nun hat der Kollege einen erhöhten Urlaubsanspruch, sodass er durchaus sechs bis acht Wochen am Stück nicht im Unternehmen ist.

Grundsätzlich bleibt es bei dem Betrag bezüglich der privaten Nutzung. Was, wenn wir nun sagen, in den Monaten, in denen der Mitarbeiter gar nicht im Unternehmen ist, bleibt das Fahrzeug hier auf dem Hof? Können wir die Berechnung dann komplett aussetzen wenn

  1. der Wagen nur hier auf dem Hof steht, oder muss
  2. der Wagen dann anderen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden?

Vielen Dank für die Unterstützung.



Sehr geehrter Leser,

wenn sichergestellt ist, dass der Firmenwagen definitiv nicht von ihrem Arbeitnehmer genutzt werden kann, zum Beispiel weil ihm das Fahrzeug "entzogen" wurde und auf dem Hof steht, braucht kein geldwerter Vorteil versteuert zu werden. Das Fahrzeug braucht nicht anderen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, das heißt, das Fahrzeug kann auch ungenutzt auf dem Hof stehen bleiben.

Sie sollten jedoch Nachweise erbringen, z.B. Kilometerstände notieren, um glaubhaft zu machen, dass das Fahrzeug tatsächlich auf dem Hof steht und die "Aussetzung" nicht nur zum Schein vollzogen wurde.

Ich hoffe, Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben und verbleibe

mit herzlichen Grüßen aus Hamburg

Volker Hartmann



Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer und seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

Die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann finden Sie hier »

Quelle: Verlag Dashöfer GmbH / Volker Hartmann

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