03.07.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..
Die Änderungen führen zu einer Konkretisierung und Klarstellung der Übergangsvorschriften in IFRS 10 Konzernabschlüsse. Zudem werden Erleichterungen gewährt, indem die anzugebenden angepassten Vergleichszahlen auf die bei Erstanwendung unmittelbar vorangegangene Vergleichsperiode beschränkt werden und die Angabepflicht von vergleichenden Informationen zu unkonsolidierten structured entities bei Erstanwendung des IFRS 12 gestrichen wurde.
Die Änderungen treten – analog zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 – für Berichtsperioden beginnend an oder ab dem 1. Januar 2013 in Kraft. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist gestattet (
Der Standard kann nur über den IASB bezogen werden (
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