04.10.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.
Bisher war zum Beispiel die Ermittlung von Bankverbindungen, auf den Schuldner angemeldeter Autos oder des Arbeitgebers des Schuldners nur möglich, wenn die zu vollstreckende Forderung über 500 Euro lag.
„Wir begrüßen die Abschaffung der verfassungswidrigen 500-Euro-Grenze“, so Kay Uwe Berg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen. „Das schafft endlich Gerechtigkeit für alle Gläubiger – auch im europäischen Vergleich, denn eine solche Grenze gibt es anderswo nicht.“
Der BDIU hat die Einteilung in Gläubiger erster und zweiter Klasse immer wieder scharf kritisiert.
Der Beschluss des Bundestags erfolgte nun im Zuge der Umsetzung der Europäischen Kontopfändungsverordnung in deutsches Recht.
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