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IDW Symposion „Der neue Bestätigungsvermerk: Wie viel Information braucht die Praxis?“

18.06.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: IDW.

Durch die Verabschiedung der EU-Verordnung und EU-Richtlinie, gültig ab Sommer 2016, sowie den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Abschlussprüferregulierung gelten neue Anforderungen an den Bestätigungsvermerk für Unternehmen von öffentlichen Interesse (public interest entities – PIEs), insbesondere „Key Audit Matters“.

Auf dem Symposion, welches das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) heute in Berlin ausrichtete, wurde mit Vertretern von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, (Familien-)Unternehmen, Arbeitnehmern, Aufsichtsräten, Analysten, Politik und Abschlussprüfern über die Zukunft des Bestätigungsvermerks diskutiert.

Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. führt aus: „Die Diskussionen haben gezeigt: Die Adressaten der Bestätigungsvermerke von PIEs und Non-PIEs haben unterschiedliche Informationsbedürfnisse, denen Rechnung zu tragen ist. Das Instrumentarium der Berichterstattung, also Lagebericht, Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, ist für unterschiedliche Informationsbedürfnisse grundsätzlich vorhanden. Jetzt gilt es, dieses Instrumentarium entsprechend anzuwenden und weiterzuentwickeln: Eine Berichterstattung über bedeutsamste Prüfungsschwerpunkte bei Non-PIEs kann bspw. im Prüfungsbericht durchaus sinnvoll sein; eine Berichterstattung im Bestätigungsvermerk wäre hingegen eine unnötige Belastung nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen. Die Qualität der Prüfung wird durch unterschiedliche Berichterstattungsinstrumente jedenfalls nicht negativ beeinflusst werden. Der jetzige Vorschlag zur Umsetzung der EU-Regulierung trägt den Anforderungen noch nicht ausreichend Rechnung.“




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