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IASB veröffentlicht Standardentwurf ED/2015/6 zu Klarstellungen von IFRS 15

04.08.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..

Der IASB hat am 30.07.15 seinen Standardentwurf ED/2015/6 mit Klarstellungen zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden veröffentlicht.

Die Änderungsvorschläge sind Ergebnis der Erörterungen des IASB der vergangenen Monate zu ausgewählten Themenbereichen, die zuvor von der Transition Resource Group for Revenue Recognition (TRG) behandelt und als klärungsbedürftig eingestuft wurden. In ähnlicher Weise berät auch der FASB über mögliche Anpassungen seines neuen Standards zur Erlöserfassung Accounting Standards Update No. 2014-09, Revenue from Contracts with Customers (Topic 606).

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Im Einzelnen werden im ED/2015/6 Klarstellungen zu folgenden Themenkomplexen in IFRS 15 vorgeschlagen:

  1. Identifizierung von Leistungsverpflichtungen (Zur Abgrenzbarkeit im Kontext des Vertrags)
  2. Prinzipal-Agenten-Beziehungen (Zu den Prinzipien zur Unterscheidung zwischen Prinzipal und Agent)
  3. Lizenzierung (Zur Bestimmung der Art einer eingeräumten Lizenz sowie zu umsatz- und nutzungsabhängigen Lizenzentgelten)
  4. Übergangsvorschriften (Zu Erleichterungen bei retrospektiver Anwendung von IFRS 15)

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen von den Unternehmen zeitgleich mit IFRS 15 eingeführt werden.

Stellungnahmen zu den Entwürfen werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 28.Oktober 2015 auf der Internetseite des IASB www.ifrs.org (hier: ‘Comment on a Proposal‘) einzureichen.




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