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Haustiere am Arbeitsplatz – Was Sie beachten müssen

17.05.2019  — Jasmin Dahler.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Wir verbringen acht Stunden am Tag mit unserer Arbeit. Ein Großteil unseres Lebens und ein oft genanntes Argument, warum sich kein Haustier angeschafft wird. Insbesondere Hunden möchte man acht Stunden Einsamkeit nicht zumuten. Dabei gibt es etliche Vierbeiner, die im Tierheim auf ein neues Zuhause warten. Warum also das Tier nicht mit zur Arbeit nehmen?

Grundsätzlich verboten

Arbeitnehmer*innen haben keinen Anspruch darauf, Privates mit an den Arbeitsplatz zu nehmen.1Dazu zählen auch Tiere. Wer ein Tier mit zur Arbeit nehmen möchte, muss den Arbeitgebenden um Erlaubnis fragen. Diese*r trifft die Entscheidung, ob Tiere und welche Tiere am Arbeitsplatz zulässig sind. Der Betriebsrat kann sich zwar gegen die Mitnahme von tierischen Begleitern aussprechen, aber nicht erwirken, dass Tiere zulässig sind.

Ausnahmen gibt es dennoch: Hat Ihr*e Kolleg*in bereits regelmäßig einen Hund im Büro dabei, können Sie sich auf den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz2 berufen, sofern es keine sachlichen Gründe dagegen gibt. Zum Beispiel kann es sein, dass Sie viel Kontakt mit Kund*innen haben und Ihr*e Kollege*in nicht.

Ebenso kann Ihr Betrieb Ihnen ein Tier nicht verwehren, wenn Sie auf dieses angewiesen sind oder sich über andere gesetzliche Vorschriften, wie zum Beispiel Hygienevorschriften, hinwegsetzen.

Gestattet Ihr Unternehmen ein Haustier am Arbeitsplatz, gibt es noch einige Feinheiten zu beachten. Es sollte vertraglich geregelt werden, in welche Räume das Tier darf, wer sich um die Säuberung durch das Tier entstehende Schmutzquellen kümmert und wer im Falle eines Unfalls haftet.

Weiterhin können Arbeitgebende – bei gegebenem Anlass jederzeit – die Mitnahme eines Haustieres verbieten. Zeigt sich zum Beispiel der Hund oder der Goldfisch gegenüber Kolleg*innen oder Kund*innen aggressiv, kann das Unternehmen dem Tier den Zutritt zum Arbeitsplatz verwehren.3 Das Mitnehmen von Tieren ohne vorherige oder zurückgezogene Erlaubnis kann zu einer Abmahnung und Kündigung führen.

Das Kollegium hat im Übrigen kein Widerspruchsrecht. Zwar können diese sich bei Vorgesetzten beschweren, diese sind jedoch nicht zu einer Handlung gezwungen. Dennoch sollten Sie Rücksicht auf Ihre Kolleg*innen nehmen. Bedenken Sie, dass es Allergien und Ängste gibt.

Positive und negative Auswirkungen durch Tiere am Arbeitsplatz

Grafik mit Vorteilen für den Mensch

© Bundesverband Bürohund e.V.; für Großansicht bitte anklicken

Neben Allergien und Ängsten kann das Tier auch durch einen positiven Aspekt negativ auffallen. Wenn dieses Sie oder Ihre Kolleg*innen zu sehr von der Arbeit ablenkt. Doch die Liste der positiven Aspekte ist glücklicherweise deutlich länger. Zuallererst: Bei der Begegnung zwischen Mensch und Hund werden bei beiden Oxytocin ausgeschüttet.4 Glück und Zufriedenheit steigen.

Das Streicheln eines flauschigen Tieres senkt Stress5 und führt zur Ausschüttung weiterer Glückhormone. Insbesondere vor Präsentationen hilft das Tier, unseren Blutdruck zu senken und ein besseres Ergebnis zu erzielen. Außerdem sinkt die Wahrscheinlichkeit an Burnout oder Depressionen zu erkranken.6

Die Ausschüttung von Oxytocin reduziert auch Triglyzeridwerte, Cholesterinwerte und psychosomatische Krankheitsbilder. Hinzu kommt natürlich eine erhöhte Bewegung in der Mittagspause, die nicht nur den Besitzer*innen, sondern auch einigen Kollegen*innen zugutekommt.7

Das Recht des Tieres

Zwar entscheiden erst die Arbeitgebenden und dann die Arbeitnehmer*innen, ob ein Haustier mitgebracht wird, aber dabei sollten nicht die Bedürfnisse des Tieres vergessen werden. Nicht jedes Tier eignet sich als stetiger Berufsbegleiter. Eine Katze jeden Morgen in eine Transportbox zu quetschen und hin und her zu kutschieren, wird dem Tier über kurz oder lang eher schaden. Somit bleibt die Katze ein Home-Office-Tier. Das Gleiche gilt für Vögel und Nager.

Grafik mit Vorteilen für den Hund

© Bundesverband Bürohund e.V.; für Großansicht bitte anklicken

Hunde sollten nicht zu starkem Lärm ausgesetzt werden und eignen sich daher nicht als Begleiter auf einem Produktionsgelände und auch im Büro gibt es einige Spielregeln, damit sich nicht nur die Menschen wohlfühlen. Der Hund braucht einen eigenen Rückzugsort, der wirklich ein Rückzugsort sein sollte. Liegt der Hund auf seinem Platz, sollte er von niemanden gestört werden. Weder von tierlieben Kolleg*innen noch von neugieriger Kundschaft. Bedenken Sie, dass nicht jeder Hund von allen angefasst werden möchte. Legen Sie Regeln fest, an die sich alle halten, damit nicht nur Rücksicht auf die Kolleg*innen mit Hundeallergie genommen wird, sondern auch auf den vierbeinigen Freund.

Selbstverständlich sollte der Hund an seinem Platz alles finden, was er braucht, aber bedenken Sie, dass der Geruch von Hundefutter dem Kollegium auf den Magen schlagen kann.

Wenn Sie Ihren Hund mit zur Arbeit nehmen, gehört Ihre Pause nicht mehr Ihnen. Sie gehört dem Hund – und zwar nur noch dem Hund. Wenn Sie das alles beachten, dann kann der Besuch Ihres Arbeitsplatzes für Ihren Hund ein sehr positives Erlebnis werden.

Hunde sind Rudeltiere. Sind sie alleine zu Hause, fühlen sie sich nicht nur einsam, sie verspüren auch Angst.8 Ein Bürohund leidet nicht an dieser sozialen Vereinsamung.

Projekt: Kollege Hund

Sie oder Ihr Unternehmen sind sich noch unsicher, ob es mit einem Hund im Büro funktioniert? Dann nutzen Sie den Aktionstag vom Deutschen Tierschutzbund e.V Kollege Hund und nehmen Sie am 27. Juni 2019 Ihren Hund, nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber*in, mit zur Arbeit.

Quellen und Hintergründe:

Bild: Pexels (Pixabay, Pixabay License)

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