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Gut informiert, richtig platziert - die vorausgefüllte Steuererklärung

07.04.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Mit der vorausgefüllten Steuererklärung steht Ihnen eine kostenlose Ausfüllhilfe zur Verfügung. Denn Sie können die der Steuerverwaltung übermittelten Daten von Arbeitgebern oder Versicherungen zur eigenen Person abrufen.

Neben Name, Adresse und Religionszugehörigkeit werden auch die Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte, Bescheinigungen über Rentenleistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zum Abruf bereitgestellt. Bürgerinnen und Bürger können Eingabefehler vermeiden, indem sie die abgerufenen Daten einfach in die Einkommensteuererklärung übernehmen.

Voraussetzung hierfür ist die einmalige Registrierung am ElsterOnline-Portal mit der steuerlichen Identifikationsnummer (steuerliche ID) sowie die Anmeldung zum Belegabruf. Die steuerliche ID befindet sich unter anderem auf dem letzten Steuerbescheid.

Nach wie vor ist es aber auch möglich, die Steuererklärung auf Papiervordrucken einzureichen– sofern Sie nicht zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sind. Die Vordrucke stehen auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de unter Service/Formulare) zum Download bereit und können weiterhin auch im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden.

In begründeten Ausnahmefällen - zum Beispiel bei gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen - können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.




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