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Gewerbesteuerveranlagung 2011: Gemeinden in den neuen Bundesländern profitieren von Umverteilung

07.04.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Statistisches Bundesamt.

Durch die Umverteilung der Gewerbesteuermessbeträge (Zerlegungsanteile) vom Sitz der Geschäftsleitung zur Betriebsstätte profitierten 2011 vor allem die Gemeinden in den neuen Bundesländern.

Sie konnten nach der Gewerbesteuerveranlagung 2011 netto mehr an Gewerbesteuer­messbeträgen und Zerlegungsanteilen gutschreiben als zunächst von ihrer Finanzverwaltung festgesetzt worden waren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gewannen durch Zugänge aus den alten Bundesländern am stärksten die Gemeinden in Sachsen (+ 91 Millionen Euro), gefolgt von Berlin (+ 63 Millionen) und Sachsen-Anhalt (+ 58 Millionen).

In Nordrhein-Westfalen führte die Verlagerung der Steuermessbeträge/Zerlegungsanteile zum Betriebssitz mit 175 Millionen Euro zum größten Nettoabgang gegenüber den ursprünglich von der Finanzverwaltung festgestellten Beträgen. Niedersachsen (– 52 Millionen) und Hamburg (– 51 Millionen) folgten auf dem zweiten und dritten Rang. Vor und auch nach der Umverteilung wurden von den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen (2,2 beziehungsweise 2,0 Milliarden Euro), Bayern (2,0 Milliarden) und Baden-Württemberg (1,6 Milliarden Euro) die höchsten Steuermessbeträge (Zerlegungsanteile) erwirtschaftet.

Insgesamt beliefen sich die von den Finanzverwaltungen festgesetzten Gewerbesteuer­messbeträge für den Erhebungszeitraum 2011 auf 10 Milliarden Euro (+ 7,6 %). Den größten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr gab es mit + 22,3 % in Niedersachsen.

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten originären Einnahmequellen der Gemeinden. Der Gewerbesteuermessbetrag ergibt sich nach Anwendung eines festgelegten Anteils (seit 2008: in der Regel 3,5 %) auf den ermittelten Gewerbeertrag. Die Höhe des Steuermessbetrages wird gewöhnlich durch das für die Geschäftsleitung zuständige Betriebsfinanzamt festgestellt. Unterhält ein Betrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Steuermessbetrag auf diese aufgeteilt (Zerlegungsanteile). Im Anschluss daran wird die Gewerbesteuer von den Gemeinden festgesetzt, in denen das Unternehmen eine Betriebsstätte unterhält. Dazu werden die jeweiligen Steuermessbeträge (Zerlegungsanteile) mit dem von der jeweiligen Gemeinde festgesetzten Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Das Gewerbesteueraufkommen belief sich im Jahr 2011 auf 40,5 Milliarden Euro vor Abzug der Gewerbesteuerumlage.

Gewerbesteuermessbeträge und Zerlegungsanteile im Erhebungszeitraum 2011 nach Bundesländern:

LandVon der Finanzverwaltung festgesetzte
steuerpflichtige Gewerbebetriebe/Betriebsstätten
Grundlage für Gewerbesteuer-
festsetzung der Gemeinden
Abgänge/
Zugänge (netto)
Anzahl in
Tausend
Steuermessbetrag/ ZerlegungsanteilAnzahl in
Tausend
Steuermessbetrag/
Zerlegungsanteil
in Millionen Euro
in Millionen EuroVeränderungen
zum Vorjahr
in %
Baden-Württemberg4851 62711,94861 604– 23
Bayern6591 96313,76591 950– 13
Berlin175254– 4,517231763
Brandenburg1121471,411817932
Bremen28923,42881– 11
Hamburg1134057,7107353– 51
Hessen3031 0209,43041 014– 7
Mecklenburg-Vorpommern94778,51019922
Niedersachsen3031 00422,3303952– 52
Nordrhein-Westfalen8612 235– 3,58242 060– 175
Rheinland-Pfalz1624557,3168444– 11
Saarland53729,1558715
Sachsen1912037,420129491
Sachsen-Anhalt881118,89716958
Schleswig-Holstein1362816,013729817
Thüringen10610515,411414944
Insgesamt3 87110 0497,63 87110 0490



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