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Geplantes Rentenpaket eine teure Mehrbelastung für die Beitragszahler?

05.02.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Arbeitgeberpräsident Kramer warnt: Der jetzt vom Kabinett gutgeheißene Gesetzentwurf zu Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung schaffe eine teure Mehrbelastung für die Beitragszahler.

Zum Kabinettsbeschluss eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer: Das Rentenpaket schafft eine teure Mehrbelastung für die Beitragszahler. Die Kosten von 160 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 liegen deutlich höher, als die Rente mit 67 bis dahin an Entlastung bringt. Der Gesetzentwurf hat eine deutliche Schieflage zulasten der jüngeren Generation: Sie muss kräftig draufzahlen, profitieren wird dagegen fast nur, wer heute schon zu den Älteren gehört. Der Entwurf muss im Gesetzgebungsverfahren zumindest korrigiert werden.

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Die Finanzierung der höheren Mütterrenten geht vor allem zulasten der Beitragszahler. Dies ist ungerecht, weil die Beitragszahler damit Rentenleistungen finanzieren müssen, für die niemals Beiträge gezahlt worden sind. Wenn die Koalition Mütter von vor 1992 geborenen Kindern besserstellen will, muss die Finanzierung vollständig – und nicht wie bisher geplant nur zu einem kleinen Teil – aus Steuermitteln erfolgen.

Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist ein Rückfall in die Frühverrentungspolitik. Sie unterläuft die erfolgreichen Anstrengungen, die Beschäftigung Älterer zu erhöhen. Der Gesetzentwurf geht selbst davon aus, dass sich künftig wieder mehr Arbeitnehmer vorzeitig in Rente verabschieden. Es ist in Ordnung, dass langjährig Beschäftigte – wie bislang auch – mit 63 Jahren in Rente gehen können. Falsch ist jedoch, dass dieser vorzeitige Rentenbeginn künftig auf Kosten der Beitragszahler gefördert werden soll. Ich begrüße, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren Korrekturen geprüft werden sollen. Das Beste wäre jedoch, ganz auf das Vorhaben zu verzichten. Erfreulich ist, dass Auswirkungen der Rente mit 63 auf die Betriebsrentensysteme ausgeschlossen werden.

Die vorgesehenen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner sind grundsätzlich richtig. Damit wird denjenigen geholfen, die nicht bis zum vollen Rentenalter arbeiten können. Allerdings sollte die Verlängerung der Zurechnungszeit nicht in einem Schritt, sondern parallel zur Anhebung des gesetzlichen Rentenalters erfolgen. Der Vorschlag, das Reha-Budget künftig an die demografische Entwicklung anzupassen, ist sachgerecht und entspricht einer langjährigen Forderung der BDA.


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