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Freiwillige Rentenbeiträge nicht vergessen!

18.03.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsche Rentenversicherung Hessen.

Freiwillige Rentenbeiträge für das Jahr 2013 können nur noch bis zum 31. März 2014 eingezahlt werden. Eine Fristverlängerung gibt es nicht.

Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erhöht sich nicht nur die spätere Rente. Durch sie können auch Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrechterhalten werden.

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Letzteres ist für Versicherte wichtig, die vor 1984 mindestens fünf Beitragsjahre haben und seither keine Pflichtbeiträge mehr zahlen. Das sind beispielsweise nicht mehr berufstätige Hausfrauen. Sie können die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente nur durch lückenlose und fristgerecht gezahlte freiwillige Beiträge sichern. Wird dies versäumt, genügt schon eine Beitragslücke von einem Monat, um die Anwartschaft zu verlieren. Diese kann dann nur noch durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung neu entstehen.

Freiwillig Versicherte können den Betrag zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 85,05 Euro und dem monatlichen Höchstbeitrag von 1.096,20 Euro beliebig wählen.

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