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Finanzstaatssekretär Pschierer: Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab 1. Januar 2013 nur noch mit Authentifizierung

03.09.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen.

Die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ist ab 1. Januar 2013 bundesweit nur noch mit Authentifizierung möglich.

„Soweit noch nicht geschehen, sollte man sich bereits jetzt elektronisch bei ELSTER registrieren um das für die Authentifizierung benötigte elektronische Zertifikat zu erhalten“, rät Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer den betroffenen Unternehmern und Arbeitgebern: „Es kann einige Tage dauern, bis die Registrierung abgeschlossen ist.“

Bislang können Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen als elektronische Steuererklärungen mit dem Verfahren ELSTER ohne Authentifizierung an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2013 müssen (Vor-) Anmeldungen aufgrund einer Änderung der bundeweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zwingend authentifiziert übermittelt werden. Nicht authentifizierte (Vor-) Anmeldungen werden nur noch bis einschließlich 31. Dezember 2012 von den Finanzämtern in Deutschland angenommen.

Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt. Dieses erhält man durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird empfohlen, sich schon jetzt zu registrieren und die Steuererklärungen authentifiziert zu übermitteln. Das Zertifikat kann auch für weitere Leistungen der Steuerverwaltung verwendet werden.

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