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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

16.12.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

In der Zeit zwischen 17. und 31. Dezember 2014 verzichtet die Finanzverwaltung in NRW darauf, belastende Maßnahmen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einzuleiten.

Die Finanzämter in NRW wahren auch in diesem Jahr den so genannten Weihnachtsfrieden. Im Rahmen eines Erlasses hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Finanzverwaltung angewiesen, in der Zeit von Mittwoch, 17. Dezember 2014, bis Mittwoch, 31. Dezember 2014, keine Maßnahmen neu einzuleiten, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine Belastung darstellen können.

Die Finanzämter versenden in dieser Zeit allerdings Steuerbescheide, um eventuelle Steuererstattungen nicht zu verzögern. Sie führen jedoch keine Betriebsprüfungen durch und leiten auch keine Vollstreckungsmaßnahmen ein. Ausnahmen gelten, wenn die Finanzverwaltung rasch handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.

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