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Existenzvernichtung durch Kreditkündigung: Wie sich Bankkunden schützen können

14.10.2009  — Johannes Fiala.  Quelle: RA Kanzlei Dr. Johannes Fiala.

Ohne Kreditfallen können Insolvenzen vermieden werden

Wirtschaftlich macht eine Finanzierung oft nur dann Sinn, wenn das Geld rentabel investiert wird, also die Kreditkosten geringer sind als der Ertrag des Investments. Doch selbst wenn dies so geplant ist, werden Kreditkunden immer wieder in Finanzierungsfallen gelockt. Dann stehen Kreditkündigung und Existenzvernichtung vor der Tür.


1. Falle: Fehlende Fristenkongruenz

Wer zur Anschaffung von Geschäftsausstattung einen Kredit aufnimmt bemerkt oft zu spät, dass er noch immer seinen Kredit abzahlt, obgleich sein Investment bei einem spontanen Verkauf nicht mehr das erbringt, was zur Ablösung der Restschuld nötig wäre. Bei Anschaffung eines Ersatzinvestments kommt es dann zur Anhäufung von Schulden.


2. Falle: Anschlußfinanzierungsrisiko

Ähnlich geht es Immobilienbesitzer, die ihre Kreditlaufzeit auf beispielsweise 10 Jahre festgeschrieben haben - das Geld aus einem Tilgungsträger (z.B. einer Lebensversicherung) allerdings erst nach 12 Jahren, also 2 Jahre später zur Verfügung steht: Die zwei Jahre Zeitdifferenz kann von der Bank ausgenutzt werden nahezu wucherische Zinsen durchzusetzen. Dies gilt vor allem dann, wenn das investierte Eigenkapital und die Kredittilgung bisher so gering waren, dass keine andere Bank bereit ist, bei einer Umschuldung mitzumachen. Je geringer das Eigenkapital, desto wichtiger sind rechtssichere Vereinbarungen mit dem Kreditinstitut, damit man die Anschlussfinanzierung später zu üblichen Marktkonditionen auch bekommen wird.


3. Falle: Rückstände, fehlende, fehlerhafte oder manipulierte Unterlagen zur Bonität

Die fristlose Kündigung wird vom Kunden provoziert, wenn fällige Zins- und Tilgungszahlungen nicht erfolgen, wenn Unterlagen zur Beurteilung der Bonität nicht oder in manipulierter Form vorgelegt werden, oder sich die Kreditwürdigkeit objektiv verschlechtert hat. Indizien dafür können Vollstreckungsmaßnahmen sein, oder die wiederholte Überschreitung vereinbarter Limite.


4. Falle: Geduldete Kontoüberziehung

Keine Bank ist verpflichtet ständige Überziehungen hinzunehmen, wenn Sie dies wiederholt abgemahnt hat. Anders liegt der Fall, wenn die Überziehung bisher ohne Beanstandung wiederholt hingenommen wurde. Dann kommt eine überraschende Kreditkündigung "zur Unzeit", und bringt die Bank in eine Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.


5. Falle: Untersicherung und Übersicherung

Banken können die Kreditsicherheiten jederzeit neu bewerten; eine dann plötzlich auftretende Untersicherung bereitet die Kreditkündigung vor. Dieses Recht steht auch solchen Banken zu, die zuvor betrügerisch mit Kapitalanlagevermittlern oder Schrottimmobilienvertrieben zusammen gearbeitet haben. Insofern ist der Kreditkunde gut beraten, die Werthaltigkeit seiner Investments bzw. Kapitalanlagen vorher selbst auf eigene Rechnung prüfen zu lassen - und die Bewertungsmaßstäbe objektiv im Kreditvertrag festzuschreiben.

Besitzt die Bank mehr als 120% Vermögenswerte als Sicherheiten, so ist sie zur Freigabe verpflichtet: Allerdings ist auch dies im Vertrag zu regeln, denn anderenfalls kann es sich die Bank aussuchen, auf welche Sicherheit sie zunächst verzichten möchte.


6. Falle: Festkredit mit Lebensversicherung zur Tilgung

Nicht erst seit der Finanzkrise erpresst mancher Banker den Kunden damit, dass er einen Kredit nur bekommt, wenn er auch eine Lebensversicherung gleichzeitig abschließt. Dieses Provisionsmaximierungsmodell ist nicht nur steuerlich oft nachteilig. Ein Sachverständigengutachten wird jenen Finanzierungsschaden belegen können, für den das Kreditinstitut dann unmittelbar haftet. Annuitätendarlehen sind stets preiswerter bzw. schneller abbezahlt. Doch darüber wurde der Kunde oft durch unrealistische Beispielrechnungen des Versicherers getäuscht: nur auf dem Papier wäre der Kredit durch die Ablaufleistung der Lebensversicherung tatsächlich getilgt worden. In der Realität heute stellt der Kreditnehmer aber fest, dass er nach Verrechnung mit der Ablaufleistung der Lebensversicherung auf einer erheblichen Restschuld sitzen bleibt.


7. Falle: Hausbank ohne Alternativen

Nicht nur bei Kapitalanlagen ist es eine gute Regel das Risiko zu streuen. Auch bei Kreditfinanzierungen empfiehlt es sich noch mindestens mit zwei weiteren Banken eine Verbindung zu unterhalten - bestenfalls sollten diese in zwei unterschiedlichen Ländern sitzen. Kommt es mit einem Institut zum Streit, kann man wenigstens die Zahlungsfähigkeit aufrecht erhalten und damit die oft sichere Insolvenz vermeiden.


8. Falle: Eingriff der Bank in die Geschäftsleitung

Oftmals drängen Banken den gewerblichen Kreditkunden "eigene" Unternehmensberater zur Unternehmenssteuerung auf. Die Inhaber bzw. Geschäftsführer mutieren dann gleichsam zum "Strohmann der Bank". Was gut gemeint daher kommt, entpuppt sich bisweilen nur als Maßnahme weitere Kreditsicherheiten zu erlangen oder gegenüber anderen Gläubigern als Bank bevorzugt zu werden. Besser ist es als Unternehmer selbst eine regelmäßige interne und externe Kontrolle der Geschäftsbeziehungen durchzuführen. Ein qualifizierter eigener Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer kann helfen, unwirtschaftliche Geschäftsfelder zu erkennen und zu sanieren.


9. Falle: "Hai Happen" für Banken und nahestehende Personen

Immer wieder ist zu beobachten, dass Personen aus dem Bankvorstand oder dem Aufsichtsrat bereits wissen, wer das bei einem Kreditkunden vorhandene Vermögen übernehmen könnte. "Gute Freunde" werden bisweilen vorab informiert und in Stellung gebracht - noch bevor eine Kreditkündigung ausgesprochen wurde. Solche Indiskretionen verstoßen dann gegen Bankgeheimnis und Datenschutz. Solcherlei abgesprochener "Beute-Teilung" kann oft nur durch strategische Kreditvertragsgestaltung entgegen getreten werden.


10. Falle: Heuschrecken und Inkassobüros

Großbanken und Sparkassen haben sich bei größeren Gewerbetreibenden ihren Ruf demoliert, indem sie Kreditforderungen an "Hedge-Fonds" und "Moskau-Inkasso" weitergaben. Weder Gerichte noch Gesetzgeber bieten hier einen Schutz für Selbstständige, vor allem Gewerbebetriebe. Gelegentlich bedauert dann der Kundenberater, dass man einen Millionenkredit ohne wirkliche Not kündigen musste, um ihn an eine Heuschrecke weiter zu verkaufen. Selten kommt dann noch die Bemerkung "Ja wir wissen dass dies illegal war - aber das Ende eines Prozesses werden allenfalls Ihre Erben erleben können".


Die Autoren

Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches- und Versicherungsrecht (Univ.), Bankkaufmann. und

Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung.
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