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EU-Kommission prüft Konsequenzen aus der Volksabstimmung zur "Masseneinwanderung" in der Schweiz

11.02.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

Die Europäische Kommission bedauert, dass eine Initiative zur Einführung mengenmäßiger Beschränkungen der Einwanderung durch diese Volksabstimmung angenommen wurde.

Dies verletzt das Prinzip des freien Personenverkehrs zwischen der Europäischen Union und der Schweiz.

In einer ersten Reaktion erklärte die Kommission am Sonntagabend: "Die EU wird nun die Folgen dieser Initiative für die Gesamtbeziehungen zwischen der Union und der Schweiz analysieren. In diesem Zusammenhang wird auch die Position des Bundesrates zum Abstimmungsergebnis berücksichtigt werden."

Die enge Zusammenarbeit mit der Schweiz begann 1972 mit dem Abschluss des Freihandelsabkommens. Zwischen 1989 und 1992 beteiligte sich die Schweiz mit ihren EFTA-Partnern an den Verhandlungen zur Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Allerdings lehnte das Schweizer Volk den Beitritt zum EWR im Dezember 1992 ab.

Im Anschluss an den gescheiterten EWR-Beitritt setzte sich der Bundesrat für den Abschluss von sektorspezifischen Abkommen mit der EU ein, um die Nachteile des EWR-Neins zu minimieren. Die EU willigte schließlich ein, Anliegen von gegenseitigem Interesse in sektoriellen Verträgen zu regeln – ein Vorgehen, das in der Schweiz als "Bilateraler Weg" bezeichnet wird. Mittlerweile gibt es rund 120 Abkommen.

Ein erstes Paket von sektoriellen Abkommen trat 2002 in Kraft. Es ermöglichte der Schweiz die Teilnahme an wichtigen Bereichen des europäischen Binnenmarktes. Letzterer ist weltweit einzigartig und das Herzstück der EU. In ihm gelten die sogenannten vier Freiheiten: freier Personenverkehr, freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr und freier Kapitalverkehr. Diese Verträge sind rechtlich miteinander verbunden. Das heißt, dass die einseitige Kündigung eines Abkommens die automatische Außerkraftsetzung der Gesamtheit aller dieser bilateralen Verträge nach sich ziehen würde.

Mit dem zweiten Vertragspaket, welches 2004 unterzeichnet wurde, erhielt die Schweiz die Möglichkeit an weiteren EU-Politiken teilzunehmen, welche deutlich über den wirtschaftlichen Bereich hinausgehen: Justiz, Polizei, Asyl sowie Steuern, Umwelt, Kultur und Bildung. Als Beispiel sei das Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen genannt, welches den Reiseverkehr zwischen der Schweiz und der EU durch den Abbau der Personenkontrollen an den Grenzen erleichtert und gleichzeitig die Sicherheitskooperation intensiviert hat.

Zur Zeit sind in mehreren Bereichen neue Abkommen zwischen der EU und der Schweiz im Gespräch. Zu nennen sind an dieser Stelle eine mögliche Teilnahme der Schweiz am europäischen Binnenmarkt für Elektrizität oder die Revision des Zinsbesteuerungsabkommens.

1,2 Millionen EU-Bürger leben in der Schweiz, weitere 270.000 europäische Grenzgänger fahren täglich in die Schweiz zur Arbeit. Umgekehrt haben sich 430.000 Schweizer in der EU niedergelassen.


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