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Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 15 verschoben

17.09.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: DRSC.

Der IASB hat den Standard Effective Date of IFRS 15 veröffentlicht. Mit diesem Standard wird der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 15 um ein Jahr, d.h. auf Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2018, verschoben. Eine vorzeitige Anwendung soll weiterhin gestattet bleiben.

Die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes wurde im Rahmen des Standardentwurfs betreffend Klarstellungen zu IFRS 15 (IASB ED/2015/6) vorgeschlagen, der aus den Diskussionen der Transition Resource Group on Revenue Recognition (TRG) resultierte. Damit stellt der IASB zugleich sicher, dass der Erstanwendungszeitpunkt dem gemäß US-GAAP (Revenue from Contracts with Customers (Topic 606)) entspricht, für welches das FASB im August 2015 gleichfalls eine Verschiebung der Erstanwendung um ein Jahr beschlossen hat.




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