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Erinnerung an die Steuererklärung 2016: Am 31. Juli endet die Abgabefrist bei elektronischer Abgabe!

18.07.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

„Bitte denken Sie daran, Ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben“, so Andrea Heck, Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

Für Steuerbürgerinnen und Steuerbürger, die ihre Steuererklärung selbst erstellen und elektronisch abgeben, endet die Frist am 31. Juli 2017. Bisher war der 31. Mai das Fristende. Im Vorgriff auf die künftige Regelung zur Abgabe der Steuererklärungen 2018 ff. hat das Finanzministerium Baden-Württemberg die Frist bereits für die Erklärung 2016 verlängert, sofern diese elektronisch abgegeben wird. Weitere Informationen zur elektronischen Erklärungsabgabe finden Sie unter www.elster.de.

Geben Sie die Steuererklärung später ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. „Wenn Sie mehr Zeit brauchen, zum Beispiel weil Ihnen noch Unterlagen fehlen, kann Ihnen das Finanzamt auf Antrag eine Fristverlängerung einräumen“, erklärt Oberfinanzpräsidentin Heck.

Die elektronische Steuererklärung bietet neben der Fristverlängerung bis zum 31. Juli 2017 viele weitere Vorteile. Das ganze Verfahren wird beschleunigt und die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger können im nächsten Jahr auf ihre gespeicherten Daten zurückgreifen. Dann müssen zum Beispiel Name, Anschrift, Geburtsdatum und Bankverbindung nicht nochmals eingegeben werden, sondern werden als Vorjahreswerte zur Übernahme angeboten.

Die vorausgefüllte Steuererklärung bietet zusätzlich die Möglichkeit, auf Ihre Daten zuzugreifen, die den Finanzämtern bereits in elektronischer Form vorliegen, z. B. Lohnsteuerbescheinigungen, Krankenversicherungsbeiträge, oder Renteneinnahmen. „So ersparen Sie sich zum Beispiel das Abtippen der Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung. Diese werden automatisch in Ihre Steuererklärung übernommen“, so Frau Heck. Weitere Informationen finden Sie unter www.elster.de/Belegabruf.




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