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Erbe ließ sich zu lange Zeit mit dem Bezug eines Heims

21.08.2020  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: immobilien vermieten & verwalten (IVV).

"Ein jeder strebt danach, seinen Kindern ein Erbe zu hinterlassen." Das schrieb der deutsche Humanist Philipp Melanchthon (1497 - 1560). Doch was passiert, wenn sich die Kinder gar nicht wissen, ob sie das Erbe annehmen wollen und zögern?

Unter bestimmten Bedingungen ist es für enge Angehörige eines Verstorbenen möglich, die geerbte Immobilie steuerbefreit zu erwerben.

Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass die Erben wegen hoher Steuerbelastung das Familienheim aufgeben müssen. Doch wer so etwas plant, der sollte sich nicht allzu viel Zeit damit lassen.

Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte erbte von seinem Vater die benachbarte Doppelhaushälfte, welche dieser bis zu seinem Tode bewohnt hatte. Der Sohn plante nun, beide Immobilien so umzubauen, dass er sie als eine Einheit nutzen konnte. Das zog sich allerdings hin – unter anderem deswegen, weil er manche Arbeiten in Eigenleistung erbrachte.

Nach drei Jahren war er damit fertig. Das zuständige Finanzamt erkannte die Erbschaftssteuerbefreiung jedoch nicht mehr an. Es könne nicht mehr davon die Rede sein, dass die Immobilie unverzüglich selbst genutzt worden sei. Das Urteil: Die Finanzrichter schlossen sich der Rechtsmeinung des Fiskus an. Ein angemessener Zeitraum zur Selbstnutzung liege bei bis zu sechs Monaten.

Es gebe nur eine Ausnahme – nämlich dann, wenn die Verzögerung dem Erben nicht anzulasten sei. Hier aber habe er es selbst zu verantworten, dass die nötigen Arbeiten nicht besser vorangetrieben worden seien.

Bild: Tomáš Malík (Pexels, Pexels Lizenz)

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