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Einkommensteuerbescheide für 2013 erst ab März 2014

28.01.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Die Finanzämter können in vielen Fällen nicht vor Anfang März 2014 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2013 beginnen. Erst dann liegen der Steuerverwaltung alle erforderlichen, von Dritten elektronisch zu übermittelnden Steuerdaten vor. Darauf weist Dr. Roland Jüptner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern, hin.

Viele Bürger geben ihre Einkommensteuererklärung bereits Anfang des Jahres ab, damit sie die Steuererstattung frühzeitig erhalten können. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben allerdings gesetzlich bis zum 28. Februar 2014 Zeit, die von den Finanzämtern benötigten Steuerdaten elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. „Dies betrifft beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung“, erläutert Jüptner. Die bundesweit an eine zentrale Stelle übermittelten Daten müssen anschließend aufbereitet und den Finanzämtern in den Bundesländern zugeordnet werden, damit sie bei der Veranlagung berücksichtigt werden können.

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Weiterhin gilt aber: Je früher, desto besser, so Jüptner! Wer die Steuererklärung bereits jetzt einreicht, wird seine Steuererstattung im Normalfall auch früher erhalten, denn die Bearbeitung richtet sich ab dem Vorliegen aller Daten grundsätzlich nach der Reihenfolge des Eingangs. Selbst wenn sich der Rechenbeginn bei der Steuerverwaltung aus den oben genannten Gründen verzögert: Für die Steuerbürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und nicht steuerlich beraten sind, bleibt der 31. Mai 2014 der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung.

Die elektronische Übermittlung der Informationen an die Finanzverwaltung vereinfacht die Steuerveranlagung. Rückfragen des Finanzamts, die zur Klärung von Einzelfragen nötig wären, können so vermieden werden.


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