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EEG 2014 tritt am 01. August 2014 planmäßig in Kraft

05.08.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Warth Klein Grant Thornton.

Nach intensiven Diskussionen hat der Deutsche Bundestag das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG 2014) am 27. Juni 2014 beschlossen.

Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung vom 21. Juli 2014 zugestimmt. Nachdem die EU-Kommission das Gesetz am 23. Juli 2014 genehmigt hat und die letzten redaktionellen Änderungen eingearbeitet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, tritt das EEG 2014 nun wie geplant am 01. August 2014 in Kraft.

Was ist neu? Das Gesetz ist von 90 Paragrafen (EEG 2012 einschließlich aller abc-Paragrafen) auf 104 Paragrafen angewachsen, und wird damit noch komplexer. Inhaltlich greift das Regelwerk im Wesentlichen die Punkte auf, die von der EU-Kommission gegen das EEG 2012 vorgebracht wurden. Dabei ist zu betonen, dass die EU-Kommission erst im April 2014 ihre eigenen Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen überarbeitet hat. Die Einigung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission beschleunigt hat auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die Gewährung von nationalen Beihilfen an ausländische Energieproduzenten; hier wurde die EU-Kommission deutlich in ihre Schranken verwiesen.

Folgende wesentliche Aussagen lassen sich zum EEG 2014 treffen:

  • Die Förderung erneuerbarer Energien kann bis Ende 2016 auf der bisherigen Basis fortgeführt werden. Danach soll entsprechend den EU-Leitlinien eine stärkere Marktintegration die Kosten für die Verbraucher senken; erreicht werden soll dieses Ziel dadurch, dass nicht mehr feste, marktunabhängige Einspeisevergütungen gewährt, sondern diese über Ausschreibeverfahren festgesetzt werden.
  • Die besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen führt nunmehr dazu, dass diese Unternehmen zumindest einen größeren Teil der EEG-Umlage tragen müssen. Dabei kommen auch nicht mehr alle bisher begünstigten Unternehmen in den Genuss der Vorteile. Qualitative Merkmale (etwa die Beschränkung auf genau definierte Wirtschaftskreise) und quantitative Verschärfungen (zum Beispiel bei der Berechnung der Stromkostenintensität, Erhöhung der Schwellenwerte) lassen einen Teil der bisher begünstigten Unternehmen leer ausgehen. Allerdings gibt es hier auch Übergangsregelungen, die den Fall etwas abmildern können.

Praxishinweise

Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2015 können noch bis zum 30. September 2014 abgegeben werden (gesetzliche Ausschlussfrist). Bis dahin hat auch die Prüfung der relevanten Daten durch einen Wirtschaftsprüfer zu erfolgen.

Bleibt die Frage nach den Begrenzungen der EEG-Umlage auf Basis des EEG 2012. Hierüber gibt es noch keine Entscheidung seitens der EU-Kommission. Das am 18. Dezember 2013 eingeleitete Verfahren wird unabhängig zur Prüfung des EEG 2014 geführt; die EU-Kommission wird die Regelungen des EEG 2012 anhand ihrer neuen Leitlinien prüfen. Bezüglich der Auswirkungen dieser Prüfungen und den damit verbundenen Risiken auf die Jahresabschlüsse kann daher derzeit noch keine Entwarnung gegeben werden.

Warth & Klein Grant Thornton ist eine der größten partnerschaftlich geführten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit über 750 Mitarbeitern an elf Standorten. Sie betreut einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen sowie private Vermögensinhaber. Die Services umfassen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance & Advisory Services sowie Private Finance. Bei grenzüberschreitenden Aufgabenstellungen arbeitet sie seit mehr als zehn Jahren mit „Grant Thornton International“ zusammen, einer weltweit tätigen Dachorganisation unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
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