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E-Bilanz um ein Jahr verschoben

17.11.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium der Finanzen.

Nun ist es amtlich: Die Einführung der E-Bilanz wurde - auf Drängen der Unternehmerverbände - um ein Jahr verschoben.

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 9. November 2010 die Verschiebung der E-Bilanz um ein Jahr bekanntgegeben. Nach § 52 Absatz 15 a EStG ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, die Übermittlung der elektronischen Bilanz und der elektronischen Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Steuererklärungen Pflicht.

Grund für die Verschiebung waren Einwände der Verbände, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in vielen Unternehmen noch nicht in ausreichendem Maße geschaffen seien. Die Unternehmen sind jetzt angehalten, die Zeit bis zur erstmaligen Anwendung dafür zu nutzen, den Weg für die elektronische Übermittlung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen zu ebnen.

Über die verschobene Einführung muss noch der Bundesrat am 17. Dezember 2010 entscheiden.

Quelle: Verlag Dashöfer
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