31.05.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..
Das DRSC hat dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission vom 12. April 2016 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen übermittelt (RL-Vorschlag).
Das DRSC erkennt die hohe politische Bedeutung des Themas Steuergerechtigkeit und -transparenz an und befürwortet, dass die Kommission dieses Thema mit einer hohen Priorität bearbeitet. Allerdings vertritt das DRSC die Auffassung, dass die vorgeschlagenen Offenlegungspflichten nicht dazu geeignet sind, zum Erreichen des übergeordneten Ziels der Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung beizutragen.
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