04.04.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V..
Darin stimmt das DRSC der von EFRAG aufgestellten These zu, dass Kapitalflussrechnungen von Finanzdienstleistern keine hohe Aussagekraft besitzen und aus diesem Grunde Verbesserungen notwendig sind.
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Die von EFRAG vorgestellten Kennzahlen aus dem Bereich der Bankenaufsicht erscheinen grundsätzlich geeignet, den Informationsgehalt bezüglich der Liquidität und Liquiditätsrisiken von Banken zu erhöhen. Allerdings können diese Kennzahlen die Kapitalflussrechnung nicht ersetzen, wie von EFRAG zur Diskussion gestellt.
Weitere von EFRAG vorgeschlagene Verbesserungen an der Kapitalflussrechnung selbst (z.B. Aufhebung der Kategorisierung) erscheinen dem DRSC ebenfalls nicht überzeugend, da zahlreiche Banken im Rahmen der Vorgaben des IAS 7 dies bereits praktizieren.
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