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Dienstwagenbesteuerung: Privatnutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen - Teil 3

21.10.2014  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Mit BMF-Schreiben vom 05.06.2014 hat sich das Bundesfinanzministerium zu Einzelheiten zu geldwerten Vorteilen bei der Privatnutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen geäußert.

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Beispiel 5

Der Steuerpflichtige hat im Januar 2013 ein Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh erworben.

Der Bruttolistenpreis beträgt 43.000 €; die tatsächlichen Anschaffungskosten 36.000 €. Die betriebliche Nutzung beträgt gemäß ordnungsgemäßem Fahrtenbuch 83 %. Der private Nutzungsanteil nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 3 EStG ermittelt sich wie folgt:

Bruttolistenpreis vor Kürzung 43.000,00 €  
./. Minderung 16 kWh x 500 € - 8.000,00 €  
Maßgeblicher Bruttolistenpreis nach Kürzung 35.000,00 €  
Abrundung 35.000,00 €  
davon 1 % 350,00 €  
     
     
Tatsächliche Anschaffungskosten 36.000,00 €  
./. Minderung 16 kWh x 500 € - 8.000,00 €  
Zwischensumme 28.000,00 €  
     
     
Ermittlung KFZ-Kosten    
Abschreibung 4.666,67 €  
Versicherung 1.000,00 €  
Strom 890,00 €  
Summe KFZ-Kosten 6.556,67 €  
Privatanteil 17 % 1.114,63 €  
     
     
  pro Monat pro Jahr
Geldwerter Vorteil bei 1 %-Regelung 350,00 € 4.200,00 €
Geldwerter Vorteil bei Fahrtenbuchmethode 92,89 € 1.114,63 €
Differenz, Fahrtenbuchmethode günstiger als 1 %-Regelung - 257,11 € - 3.085,37 €
     
     
Weniger geldwerter Vorteil pro Monat bei Fahrtenbuchmethode - 257,11 €  
Weniger geldwerter Vorteil pro Jahr bei Fahrtenbuchmethode - 3.085,37 €  

Beispiel 6

Der Steuerpflichtige hat im Januar 2013 ein Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh erworben.

Der Bruttolistenpreis beträgt 32.000 €; die tatsächlichen Anschaffungskosten (netto) 25.600 €. Für die Batterie hat der Steuerpflichtige monatlich zusätzlich eine Mietrate von 79 Euro zu zahlen. Die betriebliche Nutzung beträgt gemäß ordnungsgemäßem Fahrtenbuch 83 %. Der private Nutzungsanteil nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 3 EStG ermittelt sich wie folgt:

Bruttolistenpreis vor Kürzung 32.000,00 €  
keine Minderung, da Batteriesystem nicht im Bruttolistenpreis enthalten, sondern separat angemietet/geleast 0,00 €  
Maßgeblicher Bruttolistenpreis nach Kürzung 32.000,00 €  
Abrundung 32.000,00 €  
davon 1 % 320,00 €  
     
     
Tatsächliche Anschaffungskosten 25.600,00 €  
keine Minderung, da Batteriesystem nicht im Bruttolistenpreis enthalten, sondern separat angemietet/geleast 0,00 €  
Zwischensumme 25.600,00 €  
     
     
Ermittlung KFZ-Kosten    
Abschreibung 4.266,67 €  
Versicherung 1.000,00 €  
Strom 890,00 €  
Summe KFZ-Kosten 6.156,67 €  
Privatanteil 17 % pro Jahr 1.046,63 €  
     
Anmerkung: Die auf die Batteriemiete entfallenden Aufwendungensind bei der Ermittlung der KFZ-Kosten nicht zu berücksichtigen.    
     
     
     
  pro Monat pro Jahr
Geldwerter Vorteil bei 1 %-Regelung 320,00 € 3.840,00 €
Geldwerter Vorteil bei Fahrtenbuchmethode 87,22 € 1.046,63 €
Differenz - 232,78 € - 2.793,37 €
     
     
Weniger geldwerter Vorteil pro Monat bei Fahrtenbuchmethode - 232,78 €  
Weniger geldwerter Vorteil pro Jahr bei Fahrtenbuchmethode - 2.793,37 €  

Beispiel 7

Der Steuerpflichtige hat im Januar 2013 ein Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh geleast.

Der Bruttolistenpreis beträgt 43.000 €; die monatliche Leasingrate 399 Euro. Die betriebliche Nutzung beträgt gemäß ordnungsgemäßem Fahrtenbuch 83 %. Der private Nutzungsanteil nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 3 EStG ermittelt sich wie folgt:

Bruttolistenpreis vor Kürzung 43.000,00 €  
./. Minderung 16 kWh x 500 € - 8.000,00 €  
Maßgeblicher Bruttolistenpreis nach Kürzung 35.000,00 €  
Abrundung 35.000,00 €  
davon 1 % 350,00 €  
     
     
     
Listenpreis 43.000,00 € 100,0 % (Listen­preis mit Batterie­system)
./. Minderung 16 kWh x 500 € - 8.000,00 € - 18,6 % (Listen­preis ohne Batterie­system)
Geminderter Listenpreis 35.000,00 € 81,4 %
     
     
Leasingrate 4.788,00 € 100,0 % (Leasingrate mit Batterie­system)
./. Minderung um 18,6 % - 890,79 € - 18,6 % (Leasingrate ohne Batterie­system)
anzusetzende Leasingrate 3.897,21 € 81,4 %
     
     
     
Anzusetzende Leasingraten (81,4 % von 4.788 €) 3.897,21 €  
Versicherung 1.000,00 €  
Strom 890,00 €  
Summe KFZ-Kosten 5.787,21 €  
Privatanteil 17 % pro Jahr 983,83 €  
     
     
     
  pro Monat pro Jahr
Geldwerter Vorteil bei 1 %-Regelung 350,00 € 4.200,00 €
Geldwerter Vorteil bei Fahrtenbuchmethode 81,99 € 983,83 €
Differenz - 268,01 € - 3.216,17 €
     
     
Weniger geldwerter Vorteil pro Monat bei Fahrtenbuchmethode - 268,01 €  
Weniger geldwerter Vorteil pro Jahr bei Fahrtenbuchmethode - 3.216,17 €  

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Der Autor:

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

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