18.11.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..
Bei großen Unternehmen von öffentlichem Interesse, deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl während des Geschäftsjahres 500 übersteigt, muss der Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung umfassen, in der Informationen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten sind. Wenn ein Unternehmen keine Politik in Bezug auf einen oder mehrere dieser Belange verfolgt, hat es zu erläutern, warum es dies nicht tut.
Weiterhin müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Erklärung zur Unternehmensführung deren Diversitätspolitik für die Leitungs- und Kontrollorgane beschreiben. Die Beschreibung soll z. B. solche Aspekte beinhalten, wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund. Ferner müssen die Ziele dieser Politik, die Art und Weise deren Umsetzung und deren Ergebnisse im Berichtszeitraum angegeben werden. Wenn das Unternehmen keine derartige Politik verfolgt, hat es zu erläutern, warum es dies nicht tut.
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 6. Dezember 2016 in das nationale Recht umzusetzen. Die neuen Vorschriften werden für betroffene Unternehmen für Geschäftsjahre gelten, die am 1. Januar 2017 oder während des Kalenderjahres 2017 beginnen.
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