29.09.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe.
Dieses Jahr lohnt sich der Kontakt mit dem Finanzamt gleich doppelt: „Sie können den Freibetrag für zwei Jahre auf einmal beantragen“, erläutert Heck. Wenn sich die persönlichen Verhältnisse nicht ändern, gilt der Freibetrag für 2016 und das Folgejahr 2017.
Der Antrag für einen Freibetrag lohnt sich vor allem bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die hohe Werbungskosten haben, wie z.B. Fahrtkosten bei Berufspendlern. Der Freibetrag wird vom Finanzamt als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt.
Für den Antrag stehen zwei Vordrucke zur Verfügung: der „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016“ und der „Vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016“. Auf beiden Vordrucken kann man die zweijährige Geltungsdauer des Freibetrags durch Ankreuzen beantragen. Die ausgefüllten Anträge können auch per Post an das Finanzamt geschickt werden.
„Beantragen Sie Ihren Freibetrag für zwei Jahre. Damit ersparen Sie sich im nächsten Jahr den Gang zum Finanzamt“, empfiehlt Heck. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie nicht nur im Finanzamt, sondern auch im Internet unter www.fa-baden-wuerttemberg.de.
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