22.06.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DRSC.
Der entsprechende Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde bereits im Januar 2015 veröffentlicht.
Das Gesetz dient vordergründig der Umsetzung der neuen EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, die die bisherigen 4. und 7. Richtlinien (78/660EWG und 83/349/EWG) ersetzt hat. Die neue Richtlinie war bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen. Umsetzungsbedarf bestand dabei vor allem für die Rechnungslegung kleiner Kapitalgesellschaften. Zudem wurden durch das BilRUG die Schwellenwerte für die Abgrenzung kleiner und mittelgroßer Kapitalgesellschaften auf die in der Richtlinie maximal zulässige Höhe angepasst, um die Wirtschaft zu entlasten. Eine wichtige Neuerung ist zudem die erstmalige Einführung einer jährlichen Berichtspflicht für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors über ihre Zahlungen an staatliche Stellen.
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