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Das Rentenpaket ist da

01.07.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Seit Dienstag, dem 1. Juli 2014 gilt das Rentenpaket der Bundesregierung. Darin enthalten sind die abschlagsfreie Rente ab 63, die Mütterrente, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie die Erhöhung des Reha-Budgets. Außerdem greift turnusgemäß zum 1. Juli die jährliche Rentenanpassung.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:

Das Rentenpaket tritt in Kraft - und davon profitieren über zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner. Ich freue mich, dass es gelungen ist, die bedeutendsten Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung der letzten Jahrzehnte wie versprochen pünktlich umzusetzen. Wir schließen damit eine Reihe von Gerechtigkeitslücken und machen einen spürbaren Unterschied im Leben vieler Menschen, die sich reingehängt und anstrengt haben. Das ist nicht geschenkt, sondern verdient.


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Die vier Komponenten des Rentenpakets in Kürze:

  • Abschlagsfreie Rente ab 63: Wer 45 Jahre Beitragsjahre in der Rentenversicherung hat, kann ab 1. Juli 2014 mit Vollendung des 63. Lebensjahres (vom Jahrgang 1953 an aufwachsend) ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Zudem werden die Anspruchsvoraussetzungen erleichtert: Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I), Zeiten der Pflege (sofern Versicherungspflicht bestand), Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr sowie Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld werden angerechnet. Mit dem Rentenpaket kann die Wartezeit von 45 Jahren auch erstmals mit freiwilligen Beiträgen begründet werden - dies ist wichtig für freiwillig Versicherte wie z.B. selbstständige Handwerker.
  • Die Mütterrente verbessert die soziale Absicherung von Müttern, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben. Sie erhalten einen zusätzlichen Entgeltpunkt für jedes Kind, der auf ihren bestehenden Rentenanspruch aufgeschlagen bzw. für die spätere Rente berücksichtigt wird.
  • Menschen, die ab dem 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente gehen, profitieren von der verbesserten Erwerbsminderungsrente: Die sogenannte Zurechnungszeit wird um zwei Jahre - von 60 auf 62 Jahre - verlängert. Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Darüber hinaus findet nun eine sogenannte Günstigerprüfung statt: Kam es in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung bereits zu Lohneinbußen, beispielsweise bei gesundheitlich bedingter Teilzeitarbeit, dann werden die letzten vier Jahre bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt, weil sie den Anspruch mindern.
  • Das Reha-Budget (Leistungen der Rentenversicherung zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation) wird an die Bevölkerungsentwicklung angepasst. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wird das jährliche Reha-Budget dadurch um rund 100 Millionen Euro erhöht. Der jährliche Aufschlag steigt auf 233 Millionen Euro im Jahr 2017.

Neben den gesetzlichen Neuregelungen greift turnusgemäß zum 1. Juli die jährliche Rentenanpassung. Die gesetzlichen Renten steigen mit der diesjährigen Rentenanpassung merklich an - in Westdeutschland um 1,67 Prozent, in den neuen Ländern um 2,53 Prozent. Der aktuelle Rentenwert steigt damit auf 28,61 Euro, der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 26,39 Euro. Die höhere Rentenanpassung in den neuen Ländern hat zwei Gründe: Zum einen fiel die Lohnentwicklung, auf der die Rentenanpassung basiert, im Osten höher aus. Zum anderen werden im Westen nicht vorgenommene Rentenkürzungen – letztmalig – durch einen Abschlag vom Rentenplus ausgeglichen, während dieser Prozess in den neuen Ländern bereits vor zwei Jahren abgeschlossen wurde. Der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern steigt von 91,5 Prozent auf 92,2 Prozent des Westwerts.

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