Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Compliance: Eine Überlebensfrage für Unternehmen und Unternehmer

24.06.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Römermann Consulting GmbH.

In Amerika fing alles an. Enron, ein Wirtschafts-Skandal mit Bilanzfälschungen, der die Welt erschütterte. Seither verpflichtet die New Yorker Börse alle dort gelisteten Unternehmen, die penible Einhaltung des Bilanzrechts nicht nur zu behaupten, sondern nachzuweisen.

Dieser Ansatz hatte Vorbildcharakter. Inzwischen verlangen zahlreiche Institutionen den Beweis der Einhaltung des Rechts, nicht mehr nur bezogen auf Bilanzen, sondern auf alle Bereiche. Und es geht weiter wie ein Schneeballsystem: Unternehmen verlangen von ihren Vertragspartnern den Nachweis der Compliance, sonst wird die Geschäftsbeziehung gekappt. Früher ISO, heute zusätzlich Compliance. Längst ist diese Idee im Mittelstand angekommen.

In Deutschland war und ist es vor allem Siemens, das die Presse und die Gerichte beschäftigt. Zunächst durch das Bekanntwerden der schwarzen Kassen in Liechtenstein und in der Schweiz. Daraus wurden Schmiergelder in Millionenhöhe finanziert. Was früher zumindest im Auslandsgeschäft üblich war, ist deutschen Unternehmen schon seit 2002 streng verboten. Allerdings hält sich bei Weitem nicht jeder daran. Die erste Prozessserie und die nachfolgende Aufarbeitung hat Siemens laut Presse etwa 1,5 Mrd. Euro gekostet. Im Dezember 2013 verurteilte das Landgericht München I erneut einen Siemens-Manager. Zwar habe Siemens inzwischen ein Compliance-System, heißt es dort, aber es sei nicht ausreichend, befanden die Münchener Richter. Der Manager hat nun 15 Mio. Euro aus eigener Tasche zu bezahlen: Geld, das auf Grundlage eines dubiosen Beratervertrages nach Nigeria floss, und die Anwaltskosten von Siemens.

"Die Risiken gerade im Auslandsgeschäft sind unübersehbar geworden. Wer kein Compliance-System hat, wird als Geschäftsführer heute persönlich in die Haftung genommen, auch wenn er selbst nichts von Bestechung oder anderen Straftaten wusste. Für eine Verurteilung reicht es aus, dass die Tat durch ein effizientes Compliance-System möglicherweise verhindert worden wäre", erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG in Hamburg.

Nun kommt es sogar noch härter. Die kürzlich vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, Bußgelder gegen Unternehmen von bis zu 10 Mio. Euro zu verhängen, wenn Normen übertreten werden, reicht nach Ansicht führender Politiker nicht aus. Die SPD-regierten Länder unter Führung von NRW haben Ende 2013 einen Gesetzentwurf für ein neues Verbandsstrafengesetzbuch (VerbStrG) vorgelegt. Künftig sollen nicht nur Geldstrafen verhängt, sondern betroffene Betriebe können von Subventionen und öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen, in Extremfällen sogar aus dem Handelsregister gelöscht werden. Strafmilderung oder Strafbefreiung ist vorgesehen, wenn und soweit ein Unternehmen sich durch ein geeignetes Compliance-System bemüht hat, Regelverstöße seiner Mitarbeiter zu unterbinden. Wenn bereits Gesetzesverstöße bekannt geworden sind, ist es meist zu spät. Der Gedanke der Compliance beruht auf der Prävention, nicht auf der rückwärtsgerichteten Verfolgung. Compliance ist heute zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Zukunftssicherung für das Unternehmen geworden.

nach oben