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Bundestag stimmt Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu

17.05.2016  — Alexandra Wegner.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Kurz vor dem langen Pfingstwochenende hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, den 12. Mai 2016, noch einmal kräftig debattiert und abgestimmt. Das Resultat: Dem Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, den die Bundesregierung einbrachte, wurde zugestimmt.

Sinn der Sache: höhere Effizienz, niedrigerer Aufwand und ein benutzerfreundlicheres „Elster“-Portal.

Künftig gilt folgendes:

  • Wer seine Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreicht, wird um einen Verspätungszuschlag nicht herumkommen. Der Verspätungszuschlag beträgt, nach anfänglichen Diskussionen über 50 Euro, nun 25 Euro pro Säumnis-Monat.
  • Die Abgabefrist der Steuererklärung wird um zwei Monate verlängert.
  • Angesichts der großen Datenmengen soll die Auswertung der Steuererklärung weitgehend automatisch auf Basis eines Risikomanagementsystems erfolgen.
  • Aus Vorlegepflicht wird Vorhaltepflicht – trotzdem ist es weiterhin möglich, dass dem Finanzamt vorgehaltene Belege angefordert werden können. Kurz: Weiterhin Quittungen aufbewahren!



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