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Bundesregierung muss Wort halten beim Klimaschutz

09.08.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Gesetz zu steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten energetischer Sanierung muss nachgebessert und zügig verabschiedet werden / Immobilienverbände fordern Einberufung des Vermittlungsausschusses

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende, auf den nicht verzichtet werden kann", erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und Präsident des GdW Bundesverbandes im Vorfeld der Kabinettssitzung am 27. Juli. "Die BSI fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich ein Vermittlungsverfahren einzuleiten, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erreichen und das Gesetz zügig zum Abschluss zu bringen", so Gedaschko.

Bereits im Vorfeld der Bundesratssitzung am 8. Juli hatte die BSI Vorschläge für Nachbesserungen an dem Gesetz vorgelegt, um dieses effektiver auszugestalten. So müssten die Voraussetzungen, um die geplante steuerliche Abschreibung nutzen zu können, vereinfacht werden. "Die steuerliche Förderung könnte man nach dem Gesetzentwurf nur dann in Anspruch nehmen, wenn durch die Sanierung der energetische Standard „KfW-Effizienzhaus-85" erreicht wird. Diesen Standard halten wir für zu hoch und schlagen als Standard zunächst das „KfW-Effizienzhaus 100" vor", erklärte der BSI-Vorsitzende. Zudem sollte nicht nur die Komplettsanierung eines Hauses steuerlich förderbar sein, sondern auch Teilmaßnahmen. "Hier wäre die Begünstigung von einzelnen Maßnahmenpaketen, wie sie die Arbeitsgruppen Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktionen für Ein- und Zweifamilienhäuser vorgeschlagen haben, auch für Mehrfamilienhäuser eine gute Lösung", erklärte Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD. Damit würden auch einzelne Kombinationen aus Dämmmaßnahmen, dem Einbau neuer Fenster oder einer neuen Heizung steuerlich begünstigt.

Der Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen und stellvertretende Vorsitzende der BSI, Walter Rasch, fordert zudem: „Darüber hinaus sollten auch Gewerbeimmobilien in die steuerliche Förderung einbezogen werden, da in diesem Sektor erhebliche Einsparpotenziale liegen. Eine schnellere steuerliche Abschreibung wie im Wohngebäudebereich kann hier wichtige Investitionsanreize setzen."

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
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