29.04.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Erstmals seit seiner Einführung ist damit der Bürokratiekostenindex unter den Ausgangswert von 100 Punkten gefallen (auf 99,1). Die Entlastungen für die Wirtschaft sind im Wesentlichen der Reform des Vergaberechts und dem Bürokratieentlastungsgesetz zu verdanken.
Bundeswirtschaftsminister Gabriel: "Wir haben beim Bürokratieabbau gute Fortschritte erzielt. Durch die "one-in-one-out-Regelung" konnten wir den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um fast eine Milliarde Euro reduzieren. Der Bürokratiekostenindex ist auf einem Tiefstand. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz haben wir vor allem für Existenzgründer und schnell wachsende Unternehmen, also die Leistungsträger von morgen, Freiräume geschaffen. Es gibt genug Potenzial, das wir noch heben können, ich denke hier z. B. an veraltete Regelungen im Steuerrecht, oder die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Hier setzen wir noch in dieser Legislaturperiode an. Wir werden bis zur Sommerpause konkrete neue Entlastungen für die Wirtschaft verabreden."
Die Bundesregierung ist verpflichtet, jedes Jahr einen Bericht über den Fortschritt beim Bürokratieabbau vorzulegen. Der heute verabschiedete Bericht bezieht sich auf das Jahr 2015. Um die Wirtschaft weiter zu entlasten stimmt die Bundesregierung derzeit zudem ein neues Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung ab.
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