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BPM begrüß Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

14.09.2022  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesverband der Personalmanager.

Die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt am 22. September 2022 in Kraft. Zeit für einen kritischen Blick auf die Neufassung. Die promineste Entscheidung ist der Verzicht auf die Homeoffice-Pflicht.

Wir als Bundesverband der Personalmanager*innen begrüßen, dass das BMAS von dieser ursprünglich vorgesehenen Maßnahme (der Homeoffice-Pflicht) abgerückt ist. Die Kritik von Koalitionspartnern, Opposition und Verbänden hat Wirkung gezeigt. Somit liegt das Angebot von Homeoffice weiter im Ermessen der Unternehmen.

Als Personalmanager*innen befürworten wir diese Entscheidung. Bereits jetzt zeigt sich nämlich, dass Homeoffice vor allem von denen genutzt wird, die nicht an ihre Erwerbsstätte gebunden sind. Das führt zu Gräben zwischen blue- und white-collar-Angestellten, eine Entwicklung, die wir schon seit längerem kritisch beobachten und bei der erheblicher Moderationsbedarf besteht. Verpflichtende Homeoffice-Angebote hätten das weitere Auseinanderdriften nur weiter begünstigt.

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Betriebe agieren verantwortungsvoll

Außerdem haben die beiden vergangenen Jahren gezeigt, dass Betriebe verantwortungsbewusst mit dem Infektionsgeschehen umgegangen sind. Die mittlerweile bewährten Konzepte können bei Bedarf ohne große Anpassungen wieder angewandt werden. Zudem sehen wir uns – befördert durch eine erfreulich hohe Impfquote – einer neuen Lage gegenüber, die eine Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht nicht mehr rechtfertigen kann.

Neben dem Angebot von Homeoffice müssen Arbeitgeber*innen auch künftig ein Hygienekonzept erarbeiten und dabei folgende Maßnahmen prüfen: Umsetzung von AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen, Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten, Testangebot für alle in Präsenz Beschäftigten und Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, Mitarbeitende über COVID-19 und die mögliche Impfung aufzuklären, für Schutzimpfungen freizustellen und auch Betriebsärzte bei Impfkampagnen zu unterstützen.

Weitere Details der neuen Verordnung findet ihr unter diesem Link: BMAS – SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

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