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BilMoG für Energieversorgungsunternehmen

21.09.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: bilmog.info.

Zum 2. Mal nach Einführung des behördlichen Instruments der Anreizregulierung stehen für Gas und Strom die sog. 'Fotojahre' für die Preisfindung an.

Nach Maßgabe der Kostenbasis des Jahres 2010 wird für Gas die Kalkulation im Jahre 2011 durchgeführt, die dann für die Regulierungsperiode von 2013 bis 2017 bindend sein wird. Für die Preisfindung bei Strom ist das Jahr 2011 die Kostenbasis. Die Kalkulation in 2012 ist sodann für die 2. Regulierungsperiode von 2014- 2018 verpflichtend.

Die Jahresabschlüsse 2010 und 2011 , die erstmals nach BilMoG aufzustellen sind wirken sich somit wesentlich auf die Fotojahre 2010 und 2011 aus. Bilanzpolitisch getroffene Entscheidungen aufgrund von Wahlrechten haben somit erheblichen Einfluss auf Preisparameter der Regulierungsperioden gemäß der Anreizregulierungsverordnung (ARegV).

Quelle: bilmoginfo.de
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