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Aufgepasst: Genauere Überprüfung der Lohnsteuer von Ausländern!

13.05.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.

Die chinesischen Steuerbehörden haben die Entrichtung der Lohnsteuer (Individual Income Tax – IIT) von Ausländern ins Visier genommen. Zurzeit werden in Peking verstärkt Kontrollen von Steuererklärungen durchgeführt und Unternehmen werden zur Selbstinspektion gebeten.

Betroffen sind hiervon nicht nur die reguläre Einkommenssteuer, sondern insbesondere die steuerbefreiten Gehaltszulagen, die Ausländer in China in Anspruch nehmen dürfen. In vorherigen Artikeln (Individual Income Tax – Part I und Part II) haben wir bereits erläutert, dass Gehaltszulagen wie Mietzuschüsse, Sprachkurse (Chinesisch) oder Schulkosten für Kinder mit offiziellen chinesischen Steuerrechnungen, den sogenannten „Fapiaos“, nachgewiesen werden müssen.

Leider erfüllen die eingereichten Fapiaos oft nicht die rechtlichen Anforderungen oder es handelt sich sogar um Fälschungen. Werden diese Missstände von den Behörden aufgedeckt, so fallen Steuernachzahlungen, sowie über mehrere Jahre akkumulierte Zinsnachzahlungen an und es können zusätzlich Strafen verhängt werden.

Des Weiteren überprüfen die Behörden auch andere Gehaltsnebenkosten des Arbeitgebers. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung im Ausland und vom Unternehmen gezahlte private Versicherungen für Angestellte und deren Familienmüssen beispielsweise ebenfalls in China versteuert werden – häufig ist dies aber nicht der Fall.

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