22.09.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V..
Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt rät aber, genau hinzuschauen - und das, bevor es zu spät ist: In Einzelfällen kann es sich lohnen, die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren. Damit kann man erreichen, dass der niedrigere individuelle Steuertarif angewendet wird. "Eine solche Deklarierung ist Bares wert, denn nicht bei allen Steuerpflichtigen liegt der Grenzsteuersatz über dem Richtwert in Höhe von 25 %. Für solche lohnt es sich, die im Gesetz vorgesehene Günstigerprüfung zu beantragen.", so WP/StB Christian Böke, Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt. Anschließend errechnet der Finanzbeamte, ob die abgeltende Besteuerung finanziell günstiger war oder ob der Steuerpflichtige weniger zahlt, wenn auf die Kapitalerträge der persönliche Steuersatz angewendet wird.
Den Antrag auf Günstigerprüfung stellt man am besten im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Verheiratete, die das Ehegattensplitting gewählt haben, müssen das Wahlrecht für den Veranlagungszeitraum einheitlich ausüben. Wer die Steuerbescheinigung über die Kapitalerträge von der Bank zwar erhalten hat, aber die Günstigerprüfung nicht beantragt, läuft Gefahr, mehr Steuern zu zahlen als nötig. Denn nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist können den einmal bestandskräftigen Bescheid nur noch "neue Tatsachen" ändern. Wenn die Steuerbescheinigung jedoch bei Abgabe der Steuererklärung vorlag, handelt es sich bei den Kapitalerträgen nicht um eine "neue Tatsache".
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