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Änderungen beim Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und Freibeträge

19.09.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.

Weniger Vordrucke und optische Anpassung an Einkommensteuererklärung

Wer weite Wege zur Arbeit fährt oder beispielsweise durch die Betreuung von Kindern oder durch Unterhaltszahlungen eine hohe finanzielle Belastung hat, der kann sich beim Finanzamt Freibeträge eintragen lassen und einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen, um die monatliche steuerliche Belastung zu reduzieren.

Aus zwei macht eins

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2018 wurde neu gestaltet: So enthält nun der Hauptvordruck bereits den „Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“, für den bislang ein eigener Vordruck ausgefüllt werden musste. Daneben gibt es die Anlagen zu Werbungskosten, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Kindern. Dies hat den Vorteil, dass neben dem Hauptvordruck nur noch die Anlage ausgefüllt werden muss, die für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung tatsächlich gebraucht wird. Zudem wurden die Vordrucke und Anlagen optisch an die gewohnten Vordrucke zur Einkommensteuererklärung angepasst.

Der Antrag für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Jahr 2018 kann ab Oktober beim Finanzamt gestellt werden, auf Wunsch auch für zwei Jahre. Ändern sich die Verhältnisse, so dass mit geringeren Kosten zu rechnen ist, so muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Falls bereits im Vorjahr ein Antrag gestellt wurde und sich die Steuerfreibeträge nicht verändert haben, so genügt es, im Hauptvordruck die Angaben zur Person sowie den Abschnitt „Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren“ auszufüllen.

Die erforderlichen Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2018 sind im Internet unter: www.lfst-rlp.de/vordrucke (Lohnsteuer / Lohnsteuerermäßigung 2018) oder vor Ort im Finanzamt erhältlich.




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