18.10.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: CESifo GmbH.
„Bei der Erbschaftsteuer gibt es ein Dilemma: Die Erblasser sollen frei über ihr Vermögen entscheiden können, ebenso sollen keine Familienunternehmen zerstört werden. Aber gleichzeitig spricht das Gebot der gerechten Steuerlastverteilung dafür, große Erbschaften zu besteuern“, sagt Niklas Potrafke, Leiter des ifo Zentrums für öffentliche Finanzen und politische Ökonomie. Das Ökonomenpanel wird vom ifo Institut zusammen mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erstellt.
Die vom Verfassungsgericht gekippten Verschonungsregeln für Betriebsvermögen beurteilen 52,3 Prozent als „zu weitgehend“, 22,5 Prozent als „angemessen“ und 11,7 Prozent als „nicht weitgehend genug“. Auch die neuen, engeren Verschonungsregeln beurteilen noch 41,8 Prozent als „zu weitgehend“, 17,3 Prozent als „angemessen“ und 19,1 Prozent als „nicht weitgehend genug“. Bei der neuen Reform glauben 36,5 Prozent, das sie „sehr stark“ die Interessen der Familienunternehmen berücksichtigt und 31,1 Prozent, dass sie „stark“ die Interessen der CSU widerspiegelt, aber 71,8 Prozent glauben, dass sie „schwach und sehr schwach“ die Steuergerechtigkeit und 73,3 Prozent, dass sie „schwach und sehr schwach“ die Verständlichkeit des Steuersystems berücksichtigt. Ein Volkswirt sagte knapp: „Die Reform ist Murks und wird vielleicht wieder vom Bundesverfassungsgericht kassiert.“
Ein Anteil von 67,8 Prozent der befragten Volkswirte ist obendrein dafür, ein höheres Aufkommen aus der Erbschaftsteuer zu erzielen, wenn dafür andere Steuern sinken und somit das gesamte Steueraufkommen neutral ist. 23,5 Prozent sind dagegen, 8,7 Prozent antworteten: „Weiß nicht."
Teilgenommen an der Umfrage haben 125 Volkswirte.
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Die Erbschaftsteuer in Deutschland – Reformbedarf und Reformvorschläge
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