13.11.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hans-Böckler-Stiftung.
An der Umfrage des Internetportals www.lohnspiegel.de haben sich zwischen Anfang 2018 und Oktober 2019 mehr als 139.000 Beschäftigte beteiligt. Sie wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut.
„Am höchsten stehen die Chancen auf ein Weihnachtsgeld, wenn das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist“, so der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. Hier bekommen nach den Daten des Lohnspiegels 76 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld, verglichen mit nur 42 Prozent in Betrieben ohne Tarifvertrag. „Wenn der Tarifvertrag fehlt“, so Schulten, „sind die Beschäftigten demnach oft gleich doppelt benachteiligt: Zum einen erhalten sie im Durchschnitt einen deutlich niedrigeren Monatslohn, und zum anderen gehen sie am Jahresende oft leer aus.“
Die WSI-Forscher beobachten deshalb den Rückgang der Tarifbindung mit Sorge. Zuletzt arbeiteten nur noch 56 Prozent (West) bzw. 45 Prozent (Ost) der Beschäftigten in einem Betrieb mit Tarifvertrag. „Viele Arbeitgeber ohne Tarifbindung erklären zwar in Umfragen, sich am Tarifvertrag zu orientieren. Aber beim Weihnachtsgeld tun das offensichtlich nur wenige“, erklärt Schulten. „Und selbst wenn tariflose Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlen, entspricht dessen Höhe nicht notwendiger Weise dem tariflichen Anspruch.“
Neben der Tarifbindung lassen sich eine Reihe weiterer Merkmale identifizieren, die die Chancen auf Weihnachtsgeld erhöhen:
Insgesamt sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Dies zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs von 23 großen Branchen. Die große Bedeutung der Tarifbindung für das Weihnachtsgeld wird auch durch eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamtes bestätigt. Auf anderer Datenbasis kamen die Wiesbadener Statistiker kürzlich zu dem Ergebnis, dass sogar 87 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag Anspruch auf Weihnachtsgeld oder eine andere Sonderzahlung zum Jahresende haben.
Das Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. In den Branchen, in denen in diesem Jahr Lohnerhöhungen vereinbart wurden, sind auch die tariflichen Weihnachtsgelder entsprechend gestiegen.
Ein vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der chemischen Industrie, in der Druckindustrie, in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie sowie in der Textilindustrie (Westfalen), bei denen die Jahressonderzahlung zwischen 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens liegt. Es folgen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West: vorwiegend 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (überwiegend 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 80 Prozent in Westdeutschland und zwischen 39 und 60 Prozent in Ostdeutschland.
Unter den großen Wirtschaftszweigen sind Tarifbranchen ohne Weihnachtsgeld die absolute Ausnahme. Aktuell gehört hierzu vor allem noch das Gebäudereinigerhandwerk. Für die Tarifrunde 2020 haben sich die Tarifvertragsparteien jedoch verpflichtet, über einen Tarifvertrag zum Weihnachtsgeld zu verhandeln.
Das Internetportal www.lohnspiegel.de bietet Beschäftigten die Möglichkeit, ihren eigenen Verdienst mit den in ihrem Beruf üblichen Löhnen und Gehältern zu vergleichen. Die Auswertung berücksichtigt zahlreiche Merkmale, wie die eigene Berufserfahrung, die Größe des Betriebes und den Beschäftigungsort. Das Angebot ist kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Die Umfrage ist nicht-repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die tatsächlich gezahlten Entgelte.
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