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20 Mio. Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung

20.01.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Steigerung um mehr als 30 Prozent seit 2001

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute den Forschungsbericht Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung 2013" veröffentlicht. Nach den Ergebnissen der von TNS Infratest im Auftrag des BMAS durchgeführten Befragung der Träger der betrieblichen Altersversorgung in den Jahren 2012 und 2013 ist die Zahl der aktiven Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung seit den Reformen im Jahr 2001 deutlich von rund 14,6 auf rund 20,1 Millionen bis Ende 2013 gestiegen.

Dieser Zuwachs entfällt überwiegend auf die Privatwirtschaft (plus 5,3 Millionen) und zu einem geringeren Anteil auf den öffentlichen Sektor (plus 187.000. Innerhalb der Privatwirtschaft ist die Steigerung bei den Pensionskassen am stärksten: Hier sind die aktiven Anwartschaften zwischen 2001 und 2013 um 3,4 auf 4,8 Millionen gestiegen. Sie haben damit nahezu aufgeschlossen zur Zahl der bestehenden Direktversicherungen (4,9 Millionen) und liegen mittlerweile vor dem Aufkommen von Anwartschaften per Direktzusage und Unterstützungskassen mit zusammen 4,6 Millionen. Bei den Pensionsfonds bestehen 448.000 aktive Anwartschaften.

Rechnet man Mehrfachanwartschaften (Beschäftigte können z.B. gleichzeitig in einer Direktversicherung und einem Pensionsfonds aktiv versichert sein) heraus, hatten Ende 2013 ca. 17,8 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung. Das sind rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Zahl derer, die aktuell aktiv betriebliche Altersvorsorge betreiben, ist damit allein seit 2011 um über eine halbe Million gestiegen.

Obwohl also die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung mit dem Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Schritt hält, muss sie noch weiter gestärkt werden. Betriebliche Alterssicherung muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Mögliche Hemmnisse für eine stärkere Verbreitung in diesem Bereich müssen erkannt und beseitigt werden. Es wird hierzu seitens der Bundesregierung noch im laufenden Jahr Vorschläge geben.

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