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Alexander Maur

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Alexander Maur

»Aus juristischer Sicht ist die wichtigste Botschaft zu KI in Unternehmen: nicht „ob“, sondern „wie“. Wenn man die rechtlichen Anforderungen und ihre praktikable Umsetzung von Beginn an mitdenkt, lässt sich KI rechtssicher und zugleich praxisnah als wichtiges Tool im Unternehmensalltag einsetzen.«

Alexander Maur ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Partner der Kanzlei am Ärztehaus PartGmbB, die von sechs Standorten aus Leistungserbringer im Gesundheitswesen aus dem In- und Ausland berät.

Seit 2006 berät Alexander Maur Unternehmen, insbesondere aus der Pharma- und Medizinproduktebranche. Einer seiner Beratungsschwerpunkte liegt hierbei im Bereich Digital Health. Er unterstützt Mandanten dabei, Künstliche Intelligenz rechtskonform und gleichzeitig gewinnbringend im Unternehmensalltag zu integrieren.
Er ist hierbei auch in erheblichem Umfang als Referent im Rahmen von unterschiedlichsten Trainings- und Fortbildungsformaten tätig.

Firma

Kanzlei am Ärztehaus PartGmbB

Berufserfahrung

  • Partner der Kanzlei am Ärztehaus PartGmbB
  • Langjährige Dozententätigkeit
  • Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius im Studiengang/-fach
    • „International Pharmacoeconomics, Health Economics and Market Strategies for Healthcare Products“
    • „Internationales Vertrags- und Handelsrecht“

Ausbildungen und Zertifizierungen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht

Themenschwerpunkte der Referententätigkeit

  • Digital Health (u. a. im Gesundheitswesen)
  • Rechtskonforme Integration Künstlicher Intelligenz in Unternehmen

Kommende Veranstaltungen 2

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